„Ich poste doch nichts mit einem Rechtschreibfehler“
Wahlergebnis einer Gemeinde wurde Stunden vor dem allgemeinen Wahlschluss auf Facebook gepostet. „Es war ein Irrtum.“
Es war die erste von mehreren österreichischen Bundespräsidentenwahlen im Vorjahr. Noch bevor Rudolf Hundstorfer, Andreas Khol, Richard Lugner und Co. am 24. April (um 17 Uhr) offiziell aus dem Rennen um die Nr. 1 im Staate waren, veröffentlichte das Mitglied einer Wahlbehörde einer Gu-gemeinde um 14.31 Uhr bereits das Gemeindeergebnis auf Facebook. „Als Mitglied der Wahlbehörde ist man Beamter. Und die Veröffentlichung eines Wahlergebnisses vor dem Christian Penz Von Fall zu Fall Wahlschluss ist das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses“, erklärte die Staatsanwältin gestern am Grazer Straflandesgericht.
Der Angeklagte versicherte Richter Christoph Lichtenberg, dass alles nur ein Missgeschick gewesen sei: „Wahlschluss war bei uns um 12 Uhr, um 13 Uhr war die Zählung abgeschlossen. Am Abend bekommen die Parteien immer zur Kontrolle die Gemeindeergebnisse, deshalb machte ich eine Niederschrift und fotografierte diese.“
„Warum posten Sie aber das Ergebnis?“, fragte der Richter. – „Ich wollte eigentlich das Foto der Wahlkommission hochladen. Wir saßen schon im Gasthaus, ich postete das Bild, dann kam schon das Essen. Also kontrollierte ich es nicht.“Außerösterreichweiten
Fdem: „Ich poste doch nichts mit Rechtschreibfehlern“– „Kohl“statt Khol war auf der Niederschrift zu lesen gewesen. ür die Staatsanwältin ist das „nur eine Schutzbehauptung“, das Bild sei bewusst gepostet worden. Der Richter entschied zugunsten des Angeklagten: „Ich halte es für nachvollziehbar, dass man etwas postet, was man nicht will. Das kann am kleinen Smartphonedisplay schon passieren.“Dafür gibt’s vom Freigesprochenen wohl „Daumen hoch“.