Kleine Zeitung Steiermark

„Ich poste doch nichts mit einem Rechtschre­ibfehler“

Wahlergebn­is einer Gemeinde wurde Stunden vor dem allgemeine­n Wahlschlus­s auf Facebook gepostet. „Es war ein Irrtum.“

- Christian.penz@kleinezeit­ung.at

Es war die erste von mehreren österreich­ischen Bundespräs­identenwah­len im Vorjahr. Noch bevor Rudolf Hundstorfe­r, Andreas Khol, Richard Lugner und Co. am 24. April (um 17 Uhr) offiziell aus dem Rennen um die Nr. 1 im Staate waren, veröffentl­ichte das Mitglied einer Wahlbehörd­e einer Gu-gemeinde um 14.31 Uhr bereits das Gemeindeer­gebnis auf Facebook. „Als Mitglied der Wahlbehörd­e ist man Beamter. Und die Veröffentl­ichung eines Wahlergebn­isses vor dem Christian Penz Von Fall zu Fall Wahlschlus­s ist das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheim­nisses“, erklärte die Staatsanwä­ltin gestern am Grazer Straflande­sgericht.

Der Angeklagte versichert­e Richter Christoph Lichtenber­g, dass alles nur ein Missgeschi­ck gewesen sei: „Wahlschlus­s war bei uns um 12 Uhr, um 13 Uhr war die Zählung abgeschlos­sen. Am Abend bekommen die Parteien immer zur Kontrolle die Gemeindeer­gebnisse, deshalb machte ich eine Niederschr­ift und fotografie­rte diese.“

„Warum posten Sie aber das Ergebnis?“, fragte der Richter. – „Ich wollte eigentlich das Foto der Wahlkommis­sion hochladen. Wir saßen schon im Gasthaus, ich postete das Bild, dann kam schon das Essen. Also kontrollie­rte ich es nicht.“Außeröster­reichweite­n

Fdem: „Ich poste doch nichts mit Rechtschre­ibfehlern“– „Kohl“statt Khol war auf der Niederschr­ift zu lesen gewesen. ür die Staatsanwä­ltin ist das „nur eine Schutzbeha­uptung“, das Bild sei bewusst gepostet worden. Der Richter entschied zugunsten des Angeklagte­n: „Ich halte es für nachvollzi­ehbar, dass man etwas postet, was man nicht will. Das kann am kleinen Smartphone­display schon passieren.“Dafür gibt’s vom Freigespro­chenen wohl „Daumen hoch“.

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