Spätes Basteln an der neuen Gewerbeordnung
Die im Herbst ausverhandelte Reform der Gewerbeordnung soll auf Wunsch der Kammer noch schnell nachgebessert werden.
Ein Fliesenleger, der auch den neuen Wasserhahn montiert, oder ein Spengler, der nicht nur die neuen Balkonbleche lötet, sondern auch eine Kleinigkeit am Geländer schweißt – was banal klingt, sind in Wahrheit oft hehre Wünsche. Oft lautet die Antwort: „Nein, das darf ich nicht. Das ist ein anderes Gewerbe, darf ich Ihnen die Handynummer eines netten Kollegen geben?“
Welcher Handwerker was darf, ist in Österreich streng geregelt. Die geplante Reform der Gewerbeordnung – die von einigen Ökonomen eher als zu klein als zu groß geraten kritisiert wird – soll gewisse Lockerungen zulassen. Dann könnte ein Fliesenleger noch die Wand über KOMPAKT Fliesenspiegel und den Plafond streichen dürfen. Kurz bevor die Gewerbeordnung neu Ende Jänner in den Ministerrat kommen soll, wollen die Standesvertreter von Gewerbe und Handwerk in einem wichtigen Punkt nun noch schnell die Notbremse ziehen. So sollten Handwerker zwar mehr solcher „Nebenrechte“bekommen, man stößt sich aber daran, auf welcher Basis dieses „Mehr“denn gemessen wird. Den Plan, künftig bei freien Gewerben bis zu 30 Prozent und bei reglementierten bis zu 15 Prozent des Jahresumsatzes durch Nebenarbeiten zuzulassen, will man jedenfalls umwerfen. Zu sehr öffne eine solche Regelung Tür und Tor für Missbrauch, begründet die Gewerbe- und Handwerksobfrau Renate Scheichelbauerschuster den Vorstoß. „Wir le- uns sonst eine Autobahn her, wo wir doch gerade versuchen, andere Wege zu schließen,“spielt Scheichelbauerschuster auf das Problem „Arbeitstourismus“an. „Die Wettbewerber sind so unterwegs, dass sie das System so weit ausreizen, wie es geht.“
leichten Lockerung der Gewerbeordnung sieht sich vor allem der Bau betroffen. Bundesinnungsmeister Hans-werner Frömmel fordert deshalb im Rahmen der Novelle auch die bindende Überprüfung bei öfdem fentlichen Auftragsvergaben, ob ein Unternehmer überhaupt befugt ist, bestimmte Leistungen anzubieten. Der neue Vorschlag der Kammer will nicht an den 15 beziehungsweise 30 Prozent rütteln, orientiert sich aber an der bisherigen Praxis: nämlich die Prozentsätze auf die konkrete Auftragssumme anzuwenden. So funktioniert es bisher, gilt aber nur für sieben beziehungsweise zehn Prozent der Auftragssumme.
Das ist auch die klare Forderung des steirischen Spartenobmanns Hermann Talowski. Kongen