Kleine Zeitung Steiermark

Spätes Basteln an der neuen Gewerbeord­nung

Die im Herbst ausverhand­elte Reform der Gewerbeord­nung soll auf Wunsch der Kammer noch schnell nachgebess­ert werden.

- Von Claudia Haase und Manfred Neuper Von der

Ein Fliesenleg­er, der auch den neuen Wasserhahn montiert, oder ein Spengler, der nicht nur die neuen Balkonblec­he lötet, sondern auch eine Kleinigkei­t am Geländer schweißt – was banal klingt, sind in Wahrheit oft hehre Wünsche. Oft lautet die Antwort: „Nein, das darf ich nicht. Das ist ein anderes Gewerbe, darf ich Ihnen die Handynumme­r eines netten Kollegen geben?“

Welcher Handwerker was darf, ist in Österreich streng geregelt. Die geplante Reform der Gewerbeord­nung – die von einigen Ökonomen eher als zu klein als zu groß geraten kritisiert wird – soll gewisse Lockerunge­n zulassen. Dann könnte ein Fliesenleg­er noch die Wand über KOMPAKT Fliesenspi­egel und den Plafond streichen dürfen. Kurz bevor die Gewerbeord­nung neu Ende Jänner in den Ministerra­t kommen soll, wollen die Standesver­treter von Gewerbe und Handwerk in einem wichtigen Punkt nun noch schnell die Notbremse ziehen. So sollten Handwerker zwar mehr solcher „Nebenrecht­e“bekommen, man stößt sich aber daran, auf welcher Basis dieses „Mehr“denn gemessen wird. Den Plan, künftig bei freien Gewerben bis zu 30 Prozent und bei reglementi­erten bis zu 15 Prozent des Jahresumsa­tzes durch Nebenarbei­ten zuzulassen, will man jedenfalls umwerfen. Zu sehr öffne eine solche Regelung Tür und Tor für Missbrauch, begründet die Gewerbe- und Handwerkso­bfrau Renate Scheichelb­auerschust­er den Vorstoß. „Wir le- uns sonst eine Autobahn her, wo wir doch gerade versuchen, andere Wege zu schließen,“spielt Scheichelb­auerschust­er auf das Problem „Arbeitstou­rismus“an. „Die Wettbewerb­er sind so unterwegs, dass sie das System so weit ausreizen, wie es geht.“

leichten Lockerung der Gewerbeord­nung sieht sich vor allem der Bau betroffen. Bundesinnu­ngsmeister Hans-werner Frömmel fordert deshalb im Rahmen der Novelle auch die bindende Überprüfun­g bei öfdem fentlichen Auftragsve­rgaben, ob ein Unternehme­r überhaupt befugt ist, bestimmte Leistungen anzubieten. Der neue Vorschlag der Kammer will nicht an den 15 beziehungs­weise 30 Prozent rütteln, orientiert sich aber an der bisherigen Praxis: nämlich die Prozentsät­ze auf die konkrete Auftragssu­mme anzuwenden. So funktionie­rt es bisher, gilt aber nur für sieben beziehungs­weise zehn Prozent der Auftragssu­mme.

Das ist auch die klare Forderung des steirische­n Spartenobm­anns Hermann Talowski. Kongen

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