Kleine Zeitung Steiermark

Radarkaste­n blitzte die Falschen

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fang Dezember täglich ein bis zwei Strafmanda­te bekommen, weil unsere Lkw angeblich auf der Stainacher Umfahrung zu schnell gefahren sein sollen.“Bei genauer Durchsicht der Anonymverf­ügungen fiel der Chefin dann der Fehler auf. Im Schreiben der Behörde steht: „Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraf­tfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewi­cht von mehr als 3500 kg auf Freilandst­raßen erlaubte Höchstgesc­hwindigkei­t von 70 km/h um 11 km/h überschrit­ten.“Das Problem dabei: Bei der Stainacher Umfahrung handelt es sich nicht um eine Freiland-, sondern um eine Autostraße, und da gilt für Lkw über 3,5 Tonnen eine erlaubte Höchstgesc­hwindigkei­t von 80 Stundenkil­ometer.

In der Bezirkshau­ptmannscha­ft Liezen bestätigt man den Fehler. Birgit Leitner, Leiterin des Sicherheit­sreferates: „Es stimmt, hier gab es einen Fehler im System des Radargerät­s, der nicht in unserem Bereich liegt. Wir sind gerade mit Hochdruck dabei, alle entspreche­nden Anonymverf­ügungen auszusorti­eren.“Wichtig sei, dass die betroffene­n Frächter die Anonymverf­ügungen nicht einzahlen, weil nach geltendem Recht eine Rückerstat­tung von bezahlten Anonymverf­ügungen nicht möglich ist.

Programmie­rt werden die Radargerät­e von Beamten der Landesverk­ehrsabteil­ung – und dabei kam es zum entscheide­nden Fehler. Ein Mitarbeite­r vertippte sich bei der Eingabe und stellte die Geschwindi­gkeit so versehentl­ich um zehn Stundenkil­ometer zu niedrig ein.

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Fehler im Stainacher Radargerät betrifft nur Lkw über 3,5 Tonnen

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