Umstrittene Sachwalterschaft wird umgekrempelt
Nach jahrelanger Kritik wird die Sachwalterschaft jetzt reformiert. Betroffenen soll das mehr Autonomie bringen.
Die umstrittene Sachwalterschaft gehört bald der Vergangenheit an. Ersetzt wird sie durch das im Ministerrat am Dienstag beschlossene „Erwachsenenschutzgesetz“. Damit könne die Autonomie und Selbstbestimmung der Betroffenen „so lange wie möglich“erhalten bleiben, erklärte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Auf die bisherige Sachwalterschaft soll nur mehr zugegriffen werden, wenn es nicht mehr anders geht, heißt es.
Dass sich das 30 Jahre alte Gesetz laut dem Minister „in die falsche Richtung entwickelt“hat, zeigt auch die Zahl der besachwalteten Personen: Diese hat sich in den letzten zwölf Jahren verdoppelt, aktuell sind rund 60.000 Personen betroffen. „Es wird zu einer deutlichen Verringerung kommen“, verspricht sich Brandstetter von der Reform. Zwei Jahre lang wurde sie an 18 Gerichtsstandorten getestet. Justizminister Brandstetter (ÖVP) Das neue Gesetz ist auf vier Stufen aufgebaut und soll Richter dazu bringen, differenzierter zu entscheiden. Die unterste Stufe ist die „Vorsorgevollmacht“, die es schon jetzt gibt. Man kann verfügen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man es einmal selbst nicht mehr kann. Laufende Kontrollen oder eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht, da man die Person selbst aussucht. Die zweite Stufe, die „gewählte Erwachsenenvertretung“, soll eine Lücke im System schließen. Wer in seinen Entscheidungen beeinträchtigt ist, sie aber noch erfassen kann, darf nun einen Verwandten, Freund oder Nachbarn zur Vertretung wählen. Diese ist zeitlich unbegrenzt, das Gericht kontrolliert aber jährlich, ob es der vertretenen Person gut geht. Stufe drei: die „gesetzliche Erwachsenenver-
Es wird zu einer deutlichen Verringerung kommen.