Gefangen im Kebablokal
Betrunkener sperrte sich selber im WC ein. Dann wählte er den Notruf und beschuldigte den Wirt.
Anrufer nuschelt: „I bin gefangen genommen!“Bezirksleitstelle: „Bitte, wos is denn mit Ihnen? San Sie betrunken?“- „N-na! – „Wer hat Sie eingesperrt?“– „Der Chef vom Kebab.“Dieses leicht surreale Tondokument lässt Richterin Barbara Schwarz in der Verhandlung vorspielen.
Die Polizei hat’s nicht leicht, der Angeklagte (29) auch nicht. Bei einem Arbeitsunfall wurde ihm fast der Fuß weggeschnitten. Er hat 16.000 Euro Schulden. Wenigstens die Exekutionen ruhen, seit er arbeitslos ist. Von Fall zu Fall hat auch schon einen Entzug gemacht. „Tja“, sagt Pflichtverteidiger Bernd Lehofer, „mein Mandant wird mir nicht böse sein, aber er ist nicht mit dem höchsten IQ gesegnet, und er war alkoholisiert.“
Trotzdem: Jemanden einer Straftat – Freiheitsentziehung –
Ozu beschuldigen, ist eine Straftat. Die Richterin erklärt: „Das, was Sie gemacht haben ...“– „Is a Bledsinn!“– „Ja, und in rechtlicher Hinsicht Verleumdung.“
Ins WC sei er im Kebablokal gegangen und habe dann die Tür nicht mehr aufbekommen, erzählt der Angeklagte. „I hob net checkt, dass i selber aufsperren muaß.“Der Rest war Panik und ein Zwei-promille-notruf. b er mit einer „Maßnahme“einverstanden wäre, mit einer Alkoholtherapie, fragt die Richterin. „Maßnahme.“- „Das heißt, dass Sie nicht mehr sauer
Zfen dürfen“, übersetzt der Verteidiger. „Sicher net mehr“, schwört der Angeklagte. ehn Monate Haft bedingt verhängt das Gericht, denn man darf über Kebablokale viel sagen, aber nicht, dass sie einen gefangen halten.
„Über Ihnen hängt so ein großer Pflasterstein“, erklärt die Richterin dem Angeklagten, der gelernter Pflasterer ist. „Wenn Sie noch einen Blödsinn oder nicht die Alkoholtherapie machen, fällt er herab und sie müssen sitzen gehen.“Das versteht er. „Sicher.“