Grazer Zechpreller soll sogar in Wien Partys geplant haben
Psychisch kranker Mann schädigte in Graz Galerien und Lokale. Jetzt wurde bekannt, dass er auch in Wien groß auftreten will.
VIELE GESCHÄDIGTE
Ein psychisch kranker Mann schädigt in Graz Galerien und Lokale ohne Strafe – die Kleine Zeitung hat diesen Fall aufgedeckt. Der Täter kann dafür bis heute nicht verantwortlich gemacht werden. Laut Gutachten gilt er als nicht zurechnungsfähig.
Außerdem können diverse Schäden nicht beglichen werden, der Täter kommt auch nicht in Haft – ein entsprechendes Urteil liegt vor.
Der Mann war als Zechpreller unterwegs, feierte groß auf und lud über Facebook Dutzende Gäste ein. Den Betreibern einer Grazer Kunstgalerie soll er außerdem Bilder im Wert von 147.000 Euro herausgelockt und nie bezahlt haben. Die Werke wurden angeblich sichergestellt und zurückgebracht. Weitere Delikte sind inzwischen bekannt. Der Beschuldigte gab laut Gerichtsakten jedoch an, dass es aufgrund von neuen Medikamenten zu einer Besserung seines nes Zustandes gekommen sei. Wenn man sich sein Facebookprofil näher ansieht, scheint das aber nicht der Fall zu sein. Ganz im Gegenteil.
Denn inzwischen tritt er dem Vernehmen nach auch in Wien im großen Stil auf. Zum Beispiel lud er 100 Gäste Anfang Jänner via Facebook in die Albertinapassage ein.
Dort wird erklärt, dass man eine Sicherstellung erhalten habe und man noch keine näheren Angaben machen könne, ob die Rechnung bezahlt werde oder nicht. „Unser Zahlungsverfahren läuft anders, das braucht noch Zeit.“ Aber das soll nicht die einzige Wien-party sein, die er feiern wollte: Selbst in Gerichtskreisen in Graz ist inzwischen bekannt, dass er in einem weltberühmten Hotel in Wien zu einer Veranstaltung einladen wollte. Bei unserer Anfrage hielt man sich aber dazu im Wiener Hotel bedeckt: Man könne zu den Kunden keine Angaben machen.
Im Facebook-profil des Man- kann man dafür einiges mehr nachlesen: Zum Beispiel, wie er Sportwetten bestreitet oder eben Gäste einlädt. Brisant sind die Hintergründe zum Fall: Der Mann steht unter Sachwalterschaft. Auch in Gerichtsund Justizkreisen wird intensiv darüber diskutiert, ob der Sachwalter seine Aufsichtspflicht verletze, wenn der psychisch kranke Mann tatsächlich weitere Schäden verursachen würde.
Denn bei der Gerichtsverhandlung (Zechprellerei in einem bekannten Grazer Restaurant) wurde festgestellt, dass der Schaden nicht ersetzt werden wird – und es ging dabei immerhin um Tausende Euro.
Das Gutachten zum psychischen Zustand des Mannes hatte ergeben, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei und aufgrund einer tief greifenden Bewusstseinsstörung nicht in der Lage sei, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Damit konnte er eben nicht bestraft oder eingesperrt werden.