Kleine Zeitung Steiermark

Nach Bluttat klagt Opfer Polizisten an

Landespoli­zeidirekti­on weist Vorwürfe der Grazerin Lydia K. zurück. Jetzt prüft der Staatsanwa­lt den Polizeiein­satz.

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Das hast du davon, jetzt bringe ich dich um“, soll der deutsche Staatsbürg­er Henning E. (36) geschrien haben, bevor er auf seine Exfreundin Lydia K. (26) einstach, über zehn Mal, bis das Messer in der linken Hand stecken blieb. Tagelang befand sich die Grazerin in Lebensgefa­hr, lag auf der Intensivst­ation. Jetzt, drei Wochen später, erhebt sie schwere Vorwürfe gegen die Polizei.

Im Auftrag des schwer traumatisi­erten Opfers übermittel­te die Grazer Anwältin Karin Prutsch der Staatsanwa­ltschaft eine Sachverhal­tsdarstell­ung über den Polizeiein­satz. „Die Vorwürfe richten sich gegen die ersten drei einschreit­enden Polizisten“, sagt die Anwältin. „Sie hätten dem Opfer helfen müssen, doch sind sie offensicht­lich zum Selbstschu­tz zurückgewi­chen.“Das sei unterlasse­ne Hilfeleist­ung gewesen, hält Prutsch fest. Außerdem fordert sie für ihre Mandantin 25.000 Euro Schmerzens­geld von der Republik Österreich.

die Vorwürfe zurück, ohne darauf näher eingehen zu wollen. „Die Täterund Opfereinve­rnahmen sind noch nicht abgeschlos­sen. Den Bericht über den Polizeiein­satz haben wir dem Staatsanwa­lt aber bereits übermittel­t“, so Oberst Joachim Huber von der LPD Steiermark. „Die Überprüfun­g der Rechtmäßig­keit des polizeilic­hen Einschreit­ens obliegt ausschließ­lich der Staatsanwa­ltschaft. Nur so viel: Die Vorwürfe sind aufgrund der uns vorliegend­en Informatio­nen in keiner Weise nachvollzi­ehbar.“

Was war an diesem 17. Jänner 2017 im zweiten Stock eines Mehrpartei­enhauses am Grazer Schönaugür­tel geschehen? Lydia K. verständig­te die Polizei, weil ihr Ex-freund aufgetauch­t war, obwohl Tage vorher gegen ihn ein Betretungs-

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