Was Eltern, Lehrer und Volksschüler (nicht) dürfen
Kind während der Liftfahrt und beim Ein- und Ausstieg etwaige Hilfestellung leisten können.
Nicht zwingend. Eltern können Gruppen auch eigenständig bei Skitagen begleiten, sofern gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden. Grundsätzlich gilt laut Arbeitskreis Schneesport: Wer Skiunterricht erteilen will, braucht die Skilehrerprüfung. Geht es aber um die Begleitung von Schülergruppen, die das Skifahren schon beherrschen, können auch andere Lehrer oder Eltern ohne Skilehrerprüfung als „Begleitperson“dabei sein. Dazu sind neben „entsprechendem Eigenkönnen in der Sportart zumindest die Kenntnis der Pistenregeln, sicheren Liftbenützung, Gruppenführung sowie der sicherheitsrelevanten schulrechtlichen Bestimmungen erforderlich“. In der Praxis läuft das häufig so ab, dass Eltern ohne Skilehrerprüfung Kinder nur auf gewissen Pisten begleiten dürfen.
Der Bund übernimmt die Amtshaftung, somit sind laut Arbeitskreis Schneesport „Begleitpersonen (Eltern) wie auch Lehrer versichert“. Laut Schulunterrichtsgesetz können Nichtlehrer die Beaufsichtigung von Schülern übernehmen, wenn dies „zur Gewährleistung der Sicherheit für die Schüler erforderlich ist“– „diese Personen werden funktionell als Bundesorgane tätig“, sobald sie als Begleitpersonen einer Schulgruppe auftreten.