Kleine Zeitung Steiermark

Kein Recht auf legale Einreise für Flüchtling­e

Europas höchstes Gericht, der Eugh in Luxemburg, fällt im Fall einer syrischen Familie ein für die Flüchtling­spolitik wegweisend­es Urteil.

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Weltfremde Richter“, so reagierte im Vorjahr Belgiens Innenstaat­ssekretär Theo Francken auf ein Urteil der belgischen Justiz und löste damit einen Sturm der Entrüstung aus. Das Gericht hatte einer syrischen Flüchtling­sfamilie das Recht auf humanitäre Visa zugestande­n, um so auf legalem und ungefährli­chem Weg nach Belgien zu kommen, um dort seinen Asylantrag zu stellen. Francken aber verweigert­e die Einreise, die heimische Justiz drohte ihm gar ein Zwangsgeld an und ging noch weiter. Sie legte dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EUGH) noch einen Fall einer syrischen Flüchtling­sfamilie aus Aleppo, die im belgischen Konsulat im Libanon um ein Visum angefragt hatte, vor. Am Dienstag urmengozzi teilten die Richter und lehnten das Recht auf ein humanitäre­s Visum ab. Die Begründung: Ein Visum gelte für 90 Tage, das Ziel der Familie sei aber ein längerer Aufenthalt in Belgien. „Demzufolge fallen die Anträge nicht in den Anwendungs­bereich“des Eu-rechts, sondern sind nationale Angelegenh­eit, heißt es in einem Schreiben des EUGH.

Paolo Mengozzi hatte das im Vormonat in seinem Plädoyer noch anders gesehen. Um die gefährlich­e Überfahrt übers Mittelmeer zu verhindern, sei es geboten, humanitäre Visa auszustell­en, wenn Gefahr für Leib und Leben oder Folter drohe, so der renommiert­e Völkerrech­tler. Europas höchstes Gericht mochte in seiner Argumentat­ion nicht folgen und lehnte das Recht auf humanitäre Visa ab.

Francken hatte zuvor mit einem Aus für das Eu-asylrecht gedroht. Zudem gab es Überlegung­en, belgische Konsulate in Krisengebi­eten zu schließen. Wo kein Visa-beamter, da auch keine Reisegeneh­migung.

Francken kommt von der flämischen N-VA, er gilt als Kronprinz von Parteichef Bart de Wever und versucht, in seinem Amt als Innenstaat­ssekretär mit harter Ausländer- und Asylpoliti­k zu punkten. Vor Hunderttau­senden Flüchtling­en hatte Francken vor dem Urteil gewarnt. Das Flüchtling­swerk der Vereinten Nationen konterte prompt: „Die Zahl wird steigen. Aber nicht so stark“, erklärte Vanessa Saenen vom UNHCR.

843 humanitäre Visa hatte Belgien im Jahr 2015 erteilt, im Vorjahr waren es 1185. Francken wollte auf alle Fälle einen Rechtsansp­ruch umgehen. Unterstütz­t wurde er dabei von der Eu-kommission und dreizehn

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