Neues Gesetz: Rotes Kreuz warnt vor Engpass
Reform des Vergaberechts sorgt für Wirbel. Rotes Kreuz fürchtet Zerschlagung der Strukturen, wenn Rettungsdienste europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Beim Roten Kreuz ist die Nervosität derzeit beträchtlich. Verantwortlich ist der Entwurf zum Vergaberechtsreformgesetz 2017, der noch bis April im Bundeskanzleramt zur Begutachtung aufliegt. Geregelt wird darin, wie die Gebietskörperschaften öffentliche Aufträge an private Dienstleister vergeben müssen. Die neuen Regeln, die auf einer Eu-richtlinie aus 2014 fußen, könnten drastische Folgen für das heimische Rettungswesen haben, warnt man beim Roten Kreuz.
Die Brüsseler Richtlinie sieht vor, dass künftig auch Rettungsdienste europaweit ausgeschrieben werden müssen. Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht sollen nur notärztliche Rettungsfahrten sein, die zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge gezählt werden. Das Problem dabei: Anders als in den meisten Staaten gibt es im österreichischen System keine Trennung zwischen notärztlichen und nicht notärztlichen (etwa nur von Sanitätern durchgeführten) Einsätzen. Alles wird im Rettungsverbund erledigt, im Fall des Roten Kreuzes mit der Unterstützung von bundesweit 70.000 Freiwilligen.
Verbundsystem drohe zu kippen, wenn kommerzielle Anbieter in einzelne Teile vorstoßen würden, warnt Andreas Jaklitsch, Landesgeschäftsführer des Roten Kreuzes. „Unser System ist volkswirtschaftlich günstiger. Wird es zerschlagen, führt das zu enormen Kosten.“Zudem seien Versorgungsengpässe in entlegenen ländlichen Regionen zu befürchten. „Lukrativ sind für gewinnorientierte Anbieter immer die Ballungsräume, wir bedienen aber alle Regionen gleichermaßen“, sagt Jaklitsch.
Das Rote Kreuz fordert vom Bund, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten und darin genau zu definieren, was in Österreich unter „Rettungsdienst“zu verstehen ist. Auf diesem Weg müsse sichergestellt werden, dass neben der notärztlichen auch nicht notärztliche Rettung sowie Sanitätseinsätze und Ambulanztransporte nicht unter die Ausschreibungspflicht fallen.
Wird das System des Rettungsverbunds zerschlagen, führt das zu enormen Kosten.