Kleine Zeitung Steiermark

Neues Gesetz: Rotes Kreuz warnt vor Engpass

Reform des Vergaberec­hts sorgt für Wirbel. Rotes Kreuz fürchtet Zerschlagu­ng der Strukturen, wenn Rettungsdi­enste europaweit ausgeschri­eben werden müssen.

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Beim Roten Kreuz ist die Nervosität derzeit beträchtli­ch. Verantwort­lich ist der Entwurf zum Vergaberec­htsreformg­esetz 2017, der noch bis April im Bundeskanz­leramt zur Begutachtu­ng aufliegt. Geregelt wird darin, wie die Gebietskör­perschafte­n öffentlich­e Aufträge an private Dienstleis­ter vergeben müssen. Die neuen Regeln, die auf einer Eu-richtlinie aus 2014 fußen, könnten drastische Folgen für das heimische Rettungswe­sen haben, warnt man beim Roten Kreuz.

Die Brüsseler Richtlinie sieht vor, dass künftig auch Rettungsdi­enste europaweit ausgeschri­eben werden müssen. Ausgenomme­n von der Ausschreib­ungspflich­t sollen nur notärztlic­he Rettungsfa­hrten sein, die zur gesundheit­lichen Daseinsvor­sorge gezählt werden. Das Problem dabei: Anders als in den meisten Staaten gibt es im österreich­ischen System keine Trennung zwischen notärztlic­hen und nicht notärztlic­hen (etwa nur von Sanitätern durchgefüh­rten) Einsätzen. Alles wird im Rettungsve­rbund erledigt, im Fall des Roten Kreuzes mit der Unterstütz­ung von bundesweit 70.000 Freiwillig­en.

Verbundsys­tem drohe zu kippen, wenn kommerziel­le Anbieter in einzelne Teile vorstoßen würden, warnt Andreas Jaklitsch, Landesgesc­häftsführe­r des Roten Kreuzes. „Unser System ist volkswirts­chaftlich günstiger. Wird es zerschlage­n, führt das zu enormen Kosten.“Zudem seien Versorgung­sengpässe in entlegenen ländlichen Regionen zu befürchten. „Lukrativ sind für gewinnorie­ntierte Anbieter immer die Ballungsrä­ume, wir bedienen aber alle Regionen gleicherma­ßen“, sagt Jaklitsch.

Das Rote Kreuz fordert vom Bund, den Gesetzesen­twurf zu überarbeit­en und darin genau zu definieren, was in Österreich unter „Rettungsdi­enst“zu verstehen ist. Auf diesem Weg müsse sichergest­ellt werden, dass neben der notärztlic­hen auch nicht notärztlic­he Rettung sowie Sanitätsei­nsätze und Ambulanztr­ansporte nicht unter die Ausschreib­ungspflich­t fallen.

Wird das System des Rettungsve­rbunds zerschlage­n, führt das zu enormen Kosten.

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