Kopftuchverbot macht bei uns nicht Schule
Steirisches BFI verbietet Mitarbeitern das Tragen augenscheinlich religiöser Symbole. Große Arbeitgeber wollen Beispiel nicht folgen, auch BFI Österreich distanziert sich.
Kaum hat der Europäische Gerichtshof grünes Licht für ein Kopftuchverbot für Mitarbeiterinnen in Unternehmen gegeben, ist es beim steirischen Berufsförderungsinstitut (BFI) schon verhängt. Wie exklusiv berichtet, will Geschäftsführer Wilhelm Techt damit sicherstellen, dass die „mehr als 1000 Migranten unter unseren Kursteilnehmern mit westlichen Rollenvorbildern konfrontiert sind“.
Dieses Verbot für Bfi-mitarbeiter, religiöse oder politische Symbole zu tragen, schlägt hohe Wellen. Techt wurde gestern von Medien mit Interviewanfragen bestürmt. Gelöst hat das BFI die Regelung über das Firmenleitbild, das um diesen Passus ergänzt worden ist: „Das BFI Steiermark achtet im Sinne seiner wichtigen sozialen, kulturellen und inhaltlichen Breite auf weltanschauliche und religiöse Neutralität. Unser Lehrund Lernklima ist geprägt von einem Weltbild des humanistischen Denkens, der Rationalität und der Säkularität sowie, darauf aufbauend, vom Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Menschenrechte und der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau.“
Dieser Passus erfüllt die Bedingungen des EUGH für so ein „Kopftuchverbot“, weil er die Neutralität gewährleistet – Kippa, Turban oder Kreuz sind gleichermaßen untersagt.
Im BFI wählen Trainerinnen einen offensiven Weg, erzählt Techt: „Sie gehen bewusst mit