Nachdenkpause hinter Gittern
Auf dem Weg zum Urteil liegen Hindernisse. Ein Zeuge ist schon zum zweiten Mal erkrankt – er muss Richterin Christin Amschl eine ärztliche Bestätigung schicken. Einer wurde „zu spät“geladen, sein Arbeitgeber gibt ihm nicht frei.
Einer sitzt im Häfen, ein paar Türen weiter, und komme nicht aus – aber am Ende verzichten Staatsanwalt und Verteidigung an diesem zweiten Verhandlungstag auf alle weiteren Zeugen. Die Sache ist ohnehin klar.
„Fortgesetzte Gewaltausübung“wird dem Angeklagten Von Fall zu Fall (26) angelastet. Er soll seine Exfreundin wiederholt mit der Faust geschlagen haben. Er soll ihr bis zu 100 SMS und Whatsapp-nachrichten geschickt haben – pro Tag. Er soll ihr mit der Veröffentlichung von Nacktfotos gedroht haben.
„Den Schlussstrich“wollte er
Inicht akzeptieren, die Drohung war nur, um sie zu ärgern, und die fortgesetzte Gewaltausübung bestreitet er.
Sein Verteidiger bezweifelt die dafür „gesetzlich geforderten zehn Angriffe“. Außerdem, wie glaubwürdig ist ein Opfer, das einmal resolut die Polizei ruft, die anderen Male nicht? Und das sagt, es habe ja auch schöne Momente gegeben? Hier blenden wir uns aus. st doch nicht alles klar? Für das Gericht schon: Von der Uhaft wandert der Angeklagte direkt für 15 Monate in Strafhaft.
Zusätzlich muss er offene bedingte Haftstrafen im Ausmaß von drei und vier Monaten gleich mitabsitzen. Neben vielen Kleinigkeiten hat er fünf „anrechenbare Vorstrafen“: Nötigung, Drohung, immer wieder Körperverletzung, darunter auch ein Schlag gegen die Mutter seines Kindes, für das er übrigens nichts zahlt.
„Sein Vorleben gereicht ihm nicht zur Ehre“, räumt sein Anwalt ein. Er selbst will nachdenken, ob er das Urteil annimmt, und wer weiß, vielleicht sogar über sein Leben.