Neues Gutachten zum GAK, aber nicht das Finale
Was liegt, das pickt: Es zählen nur noch Schwarzlöhne, deren Übergabe bestätigt ist. Krida-zeitpunkt wird erneut evaluiert.
Seit zehn Jahren ermitteln die Behörden. Der dritte Gutachter in Sachen GAK hat gesprochen, und sein Wort ist noch nicht das letzte.
Karl Hengstberger wurde von der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien beauftragt, die Höhe der Schwarzgeldzahlungen und der hinterzogenen Abgaben neu zu berechnen. Der Grund: Im Dezember 2014 hatte das Bundesfinanzgericht in einem Erkenntnis festgestellt, dass nur Schwarzlöhne zu erfassen seien, für die es auch „Übernahmebestätigungen“der Spieler gebe.
Und: Die Zahlungen seien als Bruttolöhne zu verstehen. Es seien nicht von der Gesamtsumme noch einmal zusätzlich Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträge zu bezahlen, sondern diese seien in den Schwarzlöhnen quasi enthalten. Das verändert die „strafbestimmenden Wertbeträge“.
liest sich das wie folgt: Die Schwarzzahlungen reduzieren sich von fünf Millionen auf 2,8 Millionen Euro. Die hinterzogenen Lohnabgaben reduzieren sich von rund 4,1 Millionen auf 1,5 Millionen Euro. Aus ergänzenden Informationen der Rechtsanwälte von Ex-präsident Rudi Roth hätten sich „keine wesentlichen neuen Erkenntnisse“ergeben.
sind relevant für die Bemessung des Strafausmaßes. Abgabenbetrug laut § 39 Finanzstrafgesetz ist bei mehr als 500.000 Euro mit einer Strafe von ein bis zehn Jahren bedroht, wobei bei weniger als acht Jahren auch eine Geldstrafe bis zu 2,5 Millionen Euro verhängt werden kann.
sind relevant für die Frage, ab wann der GAK zahlungsunfähig war. Hier droht eine Strafe wegen betrügerischer Krida nach § 156 des Strafgesetzbuchs, bei einem Schaden von mehr als 300.000 Euro ebenfalls eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren.
Gutachter Hengstberger prüfte, ob sich durch die Verringerung der Höhe der Schwarzlöhne der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit – bisher angenommen mit 3. August 2001 – verschiebt. Gutachter Thomas Keppert hatte die Schwarzzahlungen mit dem geplanten Budget des Vereins verglichen und zum genannten Zeitpunkt Zahlungsunfähigkeit festgestellt.
zumindest vorerst, denn auch Hengstberger stellt jetzt fest: „Allein durch die Änderung der Berechnungsmethode bei den ,Schwarzzahlungen‘ ergibt sich keine Änderung der Gründe für den Zeitpunkt der objektiven Zahlungsunfähigkeit.“
Die Staatsanwaltschaft beauftragte allerdings noch ein weiteres Gutachten, weil die Analyrund se von Keppert zu unpräzise sei. Und beide Seiten haben auch noch die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Gutachten.
auf dem Tisch, Staatsanwalt und Richter sind am Wort. Die Sache könnte für Roth auch zivilrechtlich noch ein Nachspiel haben: Ex-präsident Stephan Sticher (14. 7. 2006 bis 2. 3. 2007) wurde von der Finanzstrafbehörde reingewaschen. Diese empfahl die Einstellung der Ermittlungen. Sticher, der im Unwissen über die Faktenlage noch eine erhebliche Geldsumme in den Verein gesteckt hat, zieht eine Klage gegen Roth in Erwägung.