Demaskierende Forderung
EWs ist ein spektakulärer Vorstoß, mit dem die Landeshauptleute gestern in Wien vorstellig geworden sind. Gerichte sollen Kompetenzen beim Umweltrecht verlieren, Entscheidungen in Verfahren seien besser von „demokratisch legitimierten Organen“zu treffen.
Übersetzt: Nicht mehr unabhängige Richter sollen in Genehmigungsfällen die vorliegenden Interessen abwägen, wie es den internationalen Standards entspricht. Die Politik will alleine bestimmen, was wo hingebaut werden darf. Anlass ist die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die dritte Wiener Flughafenpiste mit Verweis auf die Klimaschutzpflichten Österreichs abgeschmettert hat.
Den Landeshauptleuten dürfte nicht nur entgangen sein, dass ihre Forderung den europäischen Rechtsnormen widerspricht. Sie scheinen auch vergessen zu haben, dass Richter auf Basis jener Gesetze entscheiden, die die Politik vorher beschlossen hat. Etwa jene zum Klimaund Naturschutz, die Minister und Landeshauptleute sonntags so gerne zitieren und die im Ernstfall offenbar doch nicht gelten sollen. eil ihnen ein Richterspruch nicht genehm ist, rufen die Landeschefs nach Teilabschaffung der Gerichtsbarkeit. Das ist nicht nur unangemessen, es ist ein befremdlicher Akt politischer Selbstdemaskierung.