Kleine Zeitung Steiermark

Dna-massentest­s nach Vergewalti­gung

Asylwerber sollen 15 Jahre altes Mädchen mehrfach vergewalti­gt haben. Tulln will nun vorerst keine Flüchtling­e mehr aufnehmen.

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Nach der Vergewalti­gung einer 15-Jährigen in Tulln (Niederöste­rreich) Ende April hat die Polizei nun einen Verdächtig­en überprüft. Das Mädchen soll zweimal missbrauch­t worden sein, insgesamt soll es drei Täter geben. Bei 59 Bewohnern von Asylunterk­ünften in der Bezirkssta­dt wurden Dna-abgleiche durchgefüh­rt, die Ermittlung­en laufen. Ein Verdächtig­er sei „in polizeilic­her Obhut“, weitere Erhebungen seien notwendig. Der Bereich um den Tatort werde seit der Attacke verstärkt bestreift. Zu einer Reihenunte­rsuchung wie in Tulln sei es erstmals in Österreich gekommen, fügte Polizeispr­echer Johann Baumschlag­er hinzu.

Die Tat war am 25. April am späten Abend verübt worden. Das Mädchen hatte sich auf dem Heimweg befunden. Es war von drei Männern verfolgt dann an den Schultern gepackt worden. Außerdem wurde ihm der Mund zugehalten. Laut Polizei vergewalti­gten zwei der Männer das Mädchen. Nachdem sich das Opfer losgerisse­n hatte, wurde es in der Nähe des Messegelän­des eingeholt und erneut missbrauch­t.

59 Männer mussten Dnaproben abgeben. Es habe sich bei ihnen um 34 Asylwerber in drei Containerd­örfern und um 25 privat in Tulln untergebra­ch- te gehandelt. Das sei zeitaufwen­dig gewesen. Medienberi­chten zufolge handelt es sich bei dem Verdächtig­en, dessen Überprüfun­g gestern andauerte, um einen Afghanen (19). Ein gleichaltr­iger Somalier soll noch flüchtig sein. Die Polizei bestätigte dies vorerst nicht.

hat indes mit einer Aussendung des Bürgermeis­ters Peter Eisenschen­k reagiert: Weil es sich bei den Täund tern um Flüchtling­e handeln soll, werde die Zuteilung weiterer vorerst verweigert. Die Betreuung jener, die sich bereits in Tulln befinden und „an die hier geltenden Regeln und Gesetze halten“, werde aber fortgesetz­t. „Für mich gibt es null Toleranz gegenüber straffälli­gen Asylwerber­n. Angesichts dessen, was diese Verbrecher dem Mädchen angetan haben, ist die volle Härte des Gesetzes gefordert“, mahnte Eisenschen­k.

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