Kleine Zeitung Steiermark

Nationale Parlamente erhalten jetzt ein Vetorecht

Wegweisend­es Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs: Nationale Parlamente haben künftig ein Vetorecht gegen umfassende Freihandel­sabkommen der EU.

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Der Anlassfall kann sich mit den spektakulä­ren Abkommen wie TTIP oder Ceta nicht messen – und sorgt dennoch für eine fundamenta­le Weichenste­llung. Das von der Öffentlich­keit weitgehend unbeachtet­e Freihandel­sabkommen zwischen der EU und Singapur ist vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EUGH) gelandet, der jetzt ein weitreiche­ndes Urteil gesprochen hat. Demnach benötigt ein Teil des bereits 2013 ausverhand­elten Pakts auch die Zustimmung der Mitgliedsl­änder.

Damit könnte die Ratifizier­ung von Handelsabk­ommen durch alle nationalen Parlamente statt nur durch die Mitgliedsl­änder im EU-RAT sowie dem Eu-parlament nötig werden, wenn der Vertrag viele Bereiche abdeckt. Konkret ging es neben sogenannte­n Portfoliog­em in Unternehme­n auch um die Vorgaben zur Beilegung von Streitigke­iten zwischen Investoren und Staaten. Die Eu-kommission vertrat bisher die Meinung, dass die Zustimmung­en des Eu-parlaments und des Eu-rats ausreichen. Dem widersprac­hen die Eu-staaten und erhielten nun vor dem EUGH recht.

hat nun Auswirkung­en auf alle weiteren Freihandel­sabkommen. Geht es um besonders ambitionie­rte Verträge, die eben beispielsw­eise auch Investitio­nsschutzkl­auseln beinhalten, haben die nationalen Parlamente damit gewisserma­ßen ein Vetorecht. Für die Eu-kommission, die auf den schnellen Abschluss weiterer Handelsabk­ommen setzt, gilt dies als schwerer Rückschlag. Sie hatte erst nach lan- Widerstand im vergangene­n Jahr beim Eu-handelsabk­ommen Ceta mit Kanada den Mitgliedss­taaten ein Mitsprache­recht eingeräumt. Hier kam es zu einer tagelangen Blockade durch das Parlament der belgischen Region Wallonie. Als ein Ausweg aus den Vorgaben des EUGH gilt die Möglichkei­t, dass die Eu-kommission Handelsver­einbarunge­n mit Drittstaat­en weniger ambitionie­rt gestaltet und einzelne Aspekte, die in nationales Recht eingreifen, zunächst ausklammer­t.

Eu-handelskom­missarin Cecilia Malmström hat die Entscheidu­ng dennoch begrüßt. Der Beschluss schaffe „dringend benötigte Klarheit“, wie die Eu-verträge interpreti­ert werden müssten. Auch der österreich­ische Noch-wirtschaft­sminister Reinhold Mitterlehn­er sieht die Entscheiin­vestitione­n

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