Eine Reform ohne Einsparung
VBorschläge zur Reform der Regeln der Verfassung über die österreichische Bundesstaatlichkeit gibt es nicht selten. Sie werden regelmäßig dann begraben, wenn deren Kostenfolgen erkennbar werden.
Aber gar nicht wenige der einmal begrabenen Vorschläge erweisen sich als Wiedergänger: So ist z. B. die vor einiger Zeit in der Steiermark konzipierte Forderung, Landesgesetze nicht mehr für jedes Land im jeweiligen Landtag beschließen zu lassen, sondern einen „Generallandtag“einzurichten, der Gesetze beschließt, die für alle Bundesländer gelten, wieder zum Leben erweckt worden.
Zahlreiche Stimmen der „veröffentlichten Meinung“haben sich dazu positiv geäußert und davon fantasiert, dass auf diese Weise sehr große Einsparungen möglich sein würden.
Dieses Konzept läuft darauf hinaus, dass es in Österreich zwei Parlamente geben sollte, die jeweils Gesetze beschließen, die für die Gebiete aller Bundesländer gelten. Eines dieser Parlamente sollte durch allgemeine Wahlen im gesamten Bundesgebiet gebildet werden und das zweite sollte – so wie in der Zeit der Monarchie bis 1873 das Abgeordnetenhaus des Reichsrats – aus Mitgliedern bestehen, die von den Landtagen entsendet werden. isher wurde aber nicht gesagt, wie und wo die Vorschläge für die vom „Generallandtag“zu beschließenden Gesetze ausgearbeitet werden sollten. Gesetze werden nämlich in den jeweiligen Parlamenten zwar beschlossen, aber – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht dort ausgearbeitet, sondern in den meisten Fällen in der Verwaltung. Wie sollte dies im Fall des Generallandtags geschehen?
Sollte diesem ein „Gesetzgebungshilfsdienst“beigegeben werden? Wie sollte ein solcher gebildet werden?
Und woher aber sollte dieser die Sachinformationen erhalten, die für die Ausarbeitung von Gesetzen unerlässlich sind? Aus den Verwaltungen der Länder – woher sonst?
Dann müssten diese in vollem Umfang bestehen bleiben. Und was würde dann eingespart?
„Das Konzept läuft darauf hinaus, dass es in Österreich zwei Parlamente geben sollte.“