Raiffeisen zahlt Zinsen zurück
Negativzinsen: Oberster Gerichtshof urteilte im Verfahren gegen Raiffeisenbank. Auch Raiffeisen Steiermark startet Anfang 2018 mit Rückzahlung an betroffene Kreditkunden.
Der OGH urteilte im Zusammenhang mit Negativzinsen abermals, dass eine einseitige Zinsuntergrenze unzulässig ist. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Raiffeisenbank Bodensee angestrengt. Daher werden nun auch Raiffeisenbanken überhöhte Zinsen an Kreditnehmer zurückzahlen. Während andere Banken nach vorangegangenen Urteilen zuletzt bereits mit der Rückzahlung begonnen haben, wartete man im Raiffeisensektor noch dieses Urteil ab. Zum Hintergrund: Seit dem zweiten Quartal 2015 gibt es im österreichischen Bankensektor Negativzinsen. Aus Sicht des OGH haben die Banken seit damals bei variabel verzinsten Krediten die negativen Zinsen nicht ordnungsgemäß an diese Kreditnehmer weitergegeben.
Bei Raiffeisen Steiermark nimmt man das Urteil zur Kenntnis, „das wird jetzt auch dementsprechend umgesetzt“, sagt Rlb-sprecher Johannes Derler. Wie berichtet, wurde bilanziell jedoch bereits vorgesorgt, insgesamt wurden Rückstellungen im Ausmaß von 6,7 Millionen Euro gebildet. Seit vergangenem Freitag laufe die technische Umsetzung für die automatischen Kontogutschriften für Betroffene. „Die Kunden werden von uns auch entsprechend informiert, das Geld wird ihnen selbstverständlich gutgeschrieben“, sagt Derler. Die Rückzahlungen werden laut Raiffeisen im ersten Quartal 2018 erfolgen.