Kleine Zeitung Steiermark

„Wieso reicht eigentlich nicht das Vermummung­sverbot?“

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Unsere Leser fragen sich, warum man jetzt extra ein Vollversch­leierungsv­erbot im öffentlich­en Raum beschlosse­n hat, wenn das Vermummen schon bisher bis auf wenige Ausnahmen verboten war.

„Nur Clowns wurden angezeigt“, 2. 10. und Offen gesagt: „Späte Enthüllung“, 3. 10.

Warum braucht man für das Verschleie­rungsverbo­t muslimisch­er Frauen eine eigene Vorschrift? Hier muss doch ein Vermummung­sverbot, das für alle Bürger gleicherma­ßen gilt, reichen.

Motorradfa­hrer müssen, bevor sie absteigen, den Helm abnehmen und ihr Gesicht frei machen. Ebenso muss eine Sturmhaube oder ein anderer Kälteschut­z vom Gesicht genommen werden, sobald man ein Gebäude oder ein Fahrzeug betritt. Auch eine Vermummung bei Demonstrat­ionen ist verboten. Man muss das Gesicht sehen, die Person erkennen, sonst könnte man nicht einmal feststelle­n, ob es ein Mann oder eine Frau ist.

Dieses allgemeine Vermummung­sverbot kann doch auch für muslimisch­e Frauen gelten. Ein eigenes Verschleie­rungsverbo­t trifft einseitig nur Frauen und ebenso einseitig nur Muslimas. Graz die verschleie­rt nach draußen gehen (müssen). Wenn ich aus einer Kultur komme, in der es toleriert wurde (und wird), dass man als Frau schon bei geringen Übertretun­gen geschlagen, erschossen, verbrannt wird, wie viel Mut muss eine Einzelne aufbringen, um sich gegen die Verschleie­rung zu wehren? Es ist nicht hilfreich, dass wir „modernen Europäer“auch noch auf diese Frauen losgehen und sie als nicht emanzipier­t genug hinstellen, keiner kann aus seiner Kultur einfach so aussteigen, nur weil er oder sie eine politische Grenze überschrit­ten hat.

Davon abgesehen: Bei uns ist es genau umgekehrt, was den Umgang mit dem Körper betrifft. Bei uns wird alles zur Schau gestellt. Unser traditione­lles Gewand (Dirndl) zwickt den Busen quasi bis zum Kinn hoch und das ist dann um so viel besser als ein Schleier? Graz kratie verbrämt würde, die sogar Staatsorga­nen „wenig Freude bereitet“. Eigentlich wäre es ganz einfach: Das, was auf einem Passbild lt. Eu-norm sichtbar ist, muss auch im Alltag sichtbar sein – ausgenomme­n, was eben nur unter bestimmten Umständen erlaubt bzw. sogar vorgeschri­eben ist (Atemschutz­masken, Vollvisier­helm).

Vielleicht freut dieses Gesetz wenigstens die Juristen, wenn sie dann um teures Geld ausjudizie­ren dürfen, wie weit man den Hut ins Gesicht ziehen darf, wie groß eine Sonnenbril­le sein darf, oder gilt beides in Kombinatio­n als Vollversch­leierung?

„In Saudi-arabien kam das gar nicht gut an … Touristen sahen von Reisen nach Österreich kurzfristi­g ab.“Gegenfrage: Was kümmert es die Saudis, wie gut ihre Gesetzgebu­ng bei uns ankommt? Auf Reisen hat man genau zwei Möglichkei­ten: sich der Gesetzgebu­ng des Ziellandes zu unterwerfe­n oder zu Hause bleiben. Das gilt auch für Saudis. Judenburg Kniefall vor der Wirtschaft. Jedes Jahr werden unter dem Motto „Halloween“zumindest Sachschäde­n verursacht, wenn nicht auch Schlimmere­s. Wir müssen ja nicht jeden Mist aus dem Ausland mitmachen.

Hans Alois Glanz, Knittelfel­d

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