„Wieso reicht eigentlich nicht das Vermummungsverbot?“
Unsere Leser fragen sich, warum man jetzt extra ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum beschlossen hat, wenn das Vermummen schon bisher bis auf wenige Ausnahmen verboten war.
„Nur Clowns wurden angezeigt“, 2. 10. und Offen gesagt: „Späte Enthüllung“, 3. 10.
Warum braucht man für das Verschleierungsverbot muslimischer Frauen eine eigene Vorschrift? Hier muss doch ein Vermummungsverbot, das für alle Bürger gleichermaßen gilt, reichen.
Motorradfahrer müssen, bevor sie absteigen, den Helm abnehmen und ihr Gesicht frei machen. Ebenso muss eine Sturmhaube oder ein anderer Kälteschutz vom Gesicht genommen werden, sobald man ein Gebäude oder ein Fahrzeug betritt. Auch eine Vermummung bei Demonstrationen ist verboten. Man muss das Gesicht sehen, die Person erkennen, sonst könnte man nicht einmal feststellen, ob es ein Mann oder eine Frau ist.
Dieses allgemeine Vermummungsverbot kann doch auch für muslimische Frauen gelten. Ein eigenes Verschleierungsverbot trifft einseitig nur Frauen und ebenso einseitig nur Muslimas. Graz die verschleiert nach draußen gehen (müssen). Wenn ich aus einer Kultur komme, in der es toleriert wurde (und wird), dass man als Frau schon bei geringen Übertretungen geschlagen, erschossen, verbrannt wird, wie viel Mut muss eine Einzelne aufbringen, um sich gegen die Verschleierung zu wehren? Es ist nicht hilfreich, dass wir „modernen Europäer“auch noch auf diese Frauen losgehen und sie als nicht emanzipiert genug hinstellen, keiner kann aus seiner Kultur einfach so aussteigen, nur weil er oder sie eine politische Grenze überschritten hat.
Davon abgesehen: Bei uns ist es genau umgekehrt, was den Umgang mit dem Körper betrifft. Bei uns wird alles zur Schau gestellt. Unser traditionelles Gewand (Dirndl) zwickt den Busen quasi bis zum Kinn hoch und das ist dann um so viel besser als ein Schleier? Graz kratie verbrämt würde, die sogar Staatsorganen „wenig Freude bereitet“. Eigentlich wäre es ganz einfach: Das, was auf einem Passbild lt. Eu-norm sichtbar ist, muss auch im Alltag sichtbar sein – ausgenommen, was eben nur unter bestimmten Umständen erlaubt bzw. sogar vorgeschrieben ist (Atemschutzmasken, Vollvisierhelm).
Vielleicht freut dieses Gesetz wenigstens die Juristen, wenn sie dann um teures Geld ausjudizieren dürfen, wie weit man den Hut ins Gesicht ziehen darf, wie groß eine Sonnenbrille sein darf, oder gilt beides in Kombination als Vollverschleierung?
„In Saudi-arabien kam das gar nicht gut an … Touristen sahen von Reisen nach Österreich kurzfristig ab.“Gegenfrage: Was kümmert es die Saudis, wie gut ihre Gesetzgebung bei uns ankommt? Auf Reisen hat man genau zwei Möglichkeiten: sich der Gesetzgebung des Ziellandes zu unterwerfen oder zu Hause bleiben. Das gilt auch für Saudis. Judenburg Kniefall vor der Wirtschaft. Jedes Jahr werden unter dem Motto „Halloween“zumindest Sachschäden verursacht, wenn nicht auch Schlimmeres. Wir müssen ja nicht jeden Mist aus dem Ausland mitmachen.
Hans Alois Glanz, Knittelfeld