Kleine Zeitung Steiermark

„Bin schockiert: Bekomme keine Weiterbild­ung!“

Arbeitslos­e ärgert sich, dass das Arbeitsmar­ktservice keine Ausbildung bezahlt. Eine solche wird aber nur in Sonderfäll­en finanziert; Hauptaufga­be ist Vermittlun­g.

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Unsere Leserin sucht seit Kurzem Arbeit. Bisher war sie elf Jahre lang in der It-branche tätig und sagt: „Ich hab jetzt elf Jahre lang einen großen Teil meines Bruttogeha­lts an den Staat bezahlt.“Das sei gut so und störe sie nicht, meint die Frau, aber jetzt in der Notsituati­on der Arbeitslos­igkeit möchte sie wieder etwas zurück: „Was mich wirklich schockiert, ist, dass ich null Förderunge­n bekomme, um mich weiterzubi­lden!“, ärgert sich die Arbeitslos­e.

Sie hätte sich bewusst „berufsbegl­eitende Weiterbild­ungen“gesucht, damit sie, sobald sie wieder eine passende Stelle finde, selbst nicht behindert werde und „weder dem zukünftige­n Arbeitgebe­r Kompromiss­e aufzwingen noch dem AMS bei der Vermittlun­g im Weg stehen möchte“.

„Ich hab auch bewusst Ausbildung­en herausgesu­cht, die tatsächlic­h förderlich für meinen berufliche­n Werdegang sind und meine Jobchancen erhöhen“, betont die Frau. Von ihrer Betreuerin beim Arbeitsmar­ktservice (AMS) käme auf jedes diesbezügl­iche Begehren ein schlichtes „Nein“mit der Begründung, dass berufsbegl­eitende Weiterbild­ungen nicht gefördert würden. Vollzeitwe­iterbildun­gen kämen auch nicht infrage, „da ich dem AMS jederzeit zur Vermittlun­g zur Verfügung stehen muss“.

„Leider besteht in der Öffentlich­keit die verbreitet­e Meinung, das AMS sei eine Ausbildung­sinstituti­on, was keines- wegs der Fall ist“, erklärt dazu der Ams-ombudsmann, Dieter Kordik. Der Auftrag des AMS sei gesetzlich geregelt und bestehe im Wesentlich­en darin, vorgemerkt­e Arbeitslos­e in Dienstverh­ältnisse zu vermitteln (siehe Info rechts). Qualifizie­rung dürfe nur in Ausnahmefä­llen angeboten werden. Unsere Leserin sei erst einen Monat lang arbeitslos. Weil sie so lange in Toppositio­nen gearbeitet habe, müsse zuerst verifizier­t werden, „ob mit der vorhandene­n Qualifikat­ion und Praxis nicht doch gute Chancen auf dem Arbeitsmar­kt bestehen“.

„Die Steuerzahl­er hätten sicher etwas dagegen, wenn Fördergeld­er in gut ausgebilde­te Personen investiert würden, wenn zusätzlich noch genügend offene Jobs am Markt vorhanden sind“, begründet Kordik diese Vorschrift und ergänzt: „Auf Förderunge­n aus dem Budget der Arbeitsmar­ktpolitik gibt es keinen Rechtsansp­ruch. Es kann nichts eingeklagt werden.“

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Dieter Kordik, Ombudsmann beim AMS
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Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel.: (0316) 875-4910, Fax: (0316) 875-4904 www.kleinezeit­ung.at/ombudsmann
Peter Filzwieser berät Sie gerne. Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel.: (0316) 875-4910, Fax: (0316) 875-4904 www.kleinezeit­ung.at/ombudsmann

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