8-Jähriger kaufte online mit Opas Kreditkarte ein
Dass ein Mann dem achtjährigen Enkel seine Kreditkartendaten gab, stellte sich als teurer Fehler heraus. Arbeiterkammer konnte helfen.
Der Mann wandte sich an die Hartberger Arbeiterkammer. Die Konsumentenschützer konnten helfen. „Es gab in der App keine neuerliche Abfrage der Kreditkartendaten und einen Hinweis auf die Kosten. Das ist unzulässig“, erläutert Klaus Konrad von der AK: „Alle nach dem ersten Kauf getätigten Abbuchungen erfolgten ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten und sind daher laut Gesetz ungültig.“Der Oststeirer erhielt den gesamten Betrag zurück.
Jedoch könne man nicht bei allen derartigen Fällen versprechen, dass die Betroffenen wieder ihr Geld bekommen. Konrad: „Es gibt gewisse Aufsichtspflichten der Erwachsenen.“Am einfachsten sei es bei Kreditkarten oder Zahlung über