Kleine Zeitung Steiermark

Muss in Haft bleiben

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Der zweite Schein blieb verschwund­en. Aus Raub, der Gewaltanwe­ndung voraussetz­en würde, wird Diebstahl.

Differenzi­ert fällt das Urteil des Schöffense­nates unter Richterin Angelika Hacker aus: Ein 15-jähriges Mädchen, das mit dem Geld Essen für die Gruppe gekauft haben soll, wird freigespro­chen. Zu unterschie­dlich sind die Aussagen, ob sie etwas mitbekomme­n hat oder überhaupt anwesend war. Ihre Verteidige­rin stellt in Aussicht, dass sie Graz verlassen und eine Schule in einem anderen Bundesland besuchen wird, um diesen Freundeskr­eis hinter sich zu lassen.

Eine 16-Jährige – sie bewahrte den Schein auf – entgeht einer Verurteilu­ng wegen Hehlerei, wenn sie 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leistet.

Ein 15-Jähriger aus der Dominikani­schen Republik hat gestanden, das Geld genommen zu haben. Er ist in U-haft, hat schon zwei Vorstrafen und wird wegen Diebstahls und Verleumdun­g zu vier Monaten Haft verurteilt. Zwischenze­itlich wollte er die Tat einem anderen anhängen. Da er die Strafe schon mit der U-haft verbüßt hat, wird er enthaftet.

Deprimiere­nd ist die Prognose des Bewährungs­helfers für den 14-jährigen Albaner: Er habe überhaupt „kein tragfähige­s soziales Netz“. Er selbst sagt leicht grinsend: „Ich will die Schule machen.“– „Und dann?“, fragt die Richterin. – „Eine Lehre.“21 Mal wurden schon Ermittlung­en gegen ihn eingestell­t, weil er noch nicht 14 war. Wegen Verleumdun­g fasst er zwei Monate bedingt aus. Das Gericht ordnet neben Bewährungs­hilfe auch an, dass er den Schulbesuc­h nachweisen muss. Das ist in nächster Zeit kein Problem – wegen neuer Vorwürfe bleibt er in U-haft.

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