Muss in Haft bleiben
Der zweite Schein blieb verschwunden. Aus Raub, der Gewaltanwendung voraussetzen würde, wird Diebstahl.
Differenziert fällt das Urteil des Schöffensenates unter Richterin Angelika Hacker aus: Ein 15-jähriges Mädchen, das mit dem Geld Essen für die Gruppe gekauft haben soll, wird freigesprochen. Zu unterschiedlich sind die Aussagen, ob sie etwas mitbekommen hat oder überhaupt anwesend war. Ihre Verteidigerin stellt in Aussicht, dass sie Graz verlassen und eine Schule in einem anderen Bundesland besuchen wird, um diesen Freundeskreis hinter sich zu lassen.
Eine 16-Jährige – sie bewahrte den Schein auf – entgeht einer Verurteilung wegen Hehlerei, wenn sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet.
Ein 15-Jähriger aus der Dominikanischen Republik hat gestanden, das Geld genommen zu haben. Er ist in U-haft, hat schon zwei Vorstrafen und wird wegen Diebstahls und Verleumdung zu vier Monaten Haft verurteilt. Zwischenzeitlich wollte er die Tat einem anderen anhängen. Da er die Strafe schon mit der U-haft verbüßt hat, wird er enthaftet.
Deprimierend ist die Prognose des Bewährungshelfers für den 14-jährigen Albaner: Er habe überhaupt „kein tragfähiges soziales Netz“. Er selbst sagt leicht grinsend: „Ich will die Schule machen.“– „Und dann?“, fragt die Richterin. – „Eine Lehre.“21 Mal wurden schon Ermittlungen gegen ihn eingestellt, weil er noch nicht 14 war. Wegen Verleumdung fasst er zwei Monate bedingt aus. Das Gericht ordnet neben Bewährungshilfe auch an, dass er den Schulbesuch nachweisen muss. Das ist in nächster Zeit kein Problem – wegen neuer Vorwürfe bleibt er in U-haft.