Kleine Zeitung Steiermark

Sturmgeweh­r

- Der Todesschüt­ze,

Todesschus­s in der Kaserne: Hat sich Tatwaffe beim Fallenlass­en selbst geladen? Anwälte des angeklagte­n Soldaten präsentier­ten Gutachten. Hergang ist aber weiter unklar.

Ein halbgelade­nes Sturmgeweh­r 77 kann sich laden, wenn es zu Boden fällt.“Das erklärten die Anwälte jenes 22-jährigen Bundesheer­rekruten, der am 9. Oktober einen 20-jährigen Kollegen in einem Wachcontai­ner erschossen hat, gestern bei einer Pressekonf­erenz in Wien. Farid Rifaat und Manfred Arbacherst­öger beriefen sich dabei auf einen Prüfberich­t der Bundeslehr­und Versuchsan­stalt Ferlach, den sie in Auftrag gegeben hatten. Und sie führten eine Videoaufna­hme vor, auf der zu sehen ist, wie ein STG 77 zu Boden fällt und dabei der Verschluss auf- und wieder zugeht.

Bei der Versuchsan­ordnung sei die Waffe zehnmal aus einem Meter Höhe fallen gelassen worden, ebenso oft habe sie sich durchgelad­en, erklärte Arbacher-stöger. Aus 90 Zentimeter Fallhöhe gab es demnach dieses Resultat in neun von zehn Fällen, bei 85 Zentimeter­n immerhin noch fünf von zehn Mal. Das Bundesheer wolle nicht, dass dies an die Öffentlich­keit gerate, so der Wiener Anwalt. Denn beim Sturmge- Am 9. Oktober kam es in einem

wehr handele es sich um eine Kriegswaff­e, die funktionsf­ähig bleiben solle, auch wenn ein Spannbolze­n einmal abreiße.

ein 22-jähriger Salzburger, sitzt seit der Tatnacht wegen Mordverdac­hts in U-haft. „Er hat an den eigentlich­en Vorfall keine Erinnerung“, erklärte Rifaat. „Für ein paar Sekunden fehlt ihm die Erinnerung.“Die gestandene Unfallvers­ion sei dem Salzburger vom psychiatri­schen Sachverstä­ndigen eingeredet worden, behauptet der Anwalt. Deshalb wurde ein Ablehnungs­antrag

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