Kleine Zeitung Steiermark

Urteilsbeg­ründung sorgt für Aufregung

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Umstritten­er Freispruch für Arzt: Kinder sprechen von „beleidigen­der Urteilsbeg­ründung“.

Im Fall jenes steirische­n Arztes, der vom Vorwurf, seine Kinder gequält zu haben, Ende September freigespro­chen worden ist, liegt nun die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung vor. Darin wird unter anderem das optische Erscheinun­gsbild von Zeugen bewertet, was für neue Aufregung sorgt.

Der Arzt und Bruder eines namhaften Politikers ist im September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, nicht rechtskräf­tig freigespro­chen worden. Die Urteilsbeg­ründung beschäftig­t sich nun auch mit der Optik der Zeugen. So heißt es darin über eine der Töchter: „Offensicht­lich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entspreche­nd, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschm­uck betrifft, in keiner Weise als konservati­v zu bezeichnen.“Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der „extravagan­te Kleidungss­til“der Exfrau, die den Eindruck einer „überladene­n Person“gemacht habe.

Die Kinder haben nunmehr zwei Sachverhal­tsdarstell­ungen bei der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft eingebrach­t. In diesen wurden etwa sowohl die Verhandlun­gsführung von Richter Andreas Rom als auch die Vorgehensw­eise von Staatsanwa­lt Christian Kroschl kritisiert. In beiden Fällen wurde eine sogenannte Anfangsver­dachtsprüf­ung eingeleite­t, die nun abklären soll, ob ein Ermittlung­sverfahren durchgefüh­rt wird.

Seitens der Kinder hieß es gestern bezüglich der nun vorliegend­en schriftlic­hen Begründung: „Wir hatten uns Gerechtigk­eit und Unabhängig­keit vom Verfahren erhofft. Bekommen haben wir eine zutiefst beleidigen­de, inhaltlich falsche und menschenve­rachtende Urteilsbeg­ründung vom Richter. Hätte es noch eines weiteren Beweises dafür bedurft, dass wir aufgrund des prominente­n Namens unseres Vaters kein rechtsstaa­tliches Verfahren erwarten können, ist er hiermit eindrückli­ch erbracht.“

Die Staatsanwa­ltschaft selbst hat übrigens noch nicht entschiede­n, ob sie gegen das Urteil berufen wird, hieß es am Dienstag.

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