Urteilsbegründung sorgt für Aufregung
Umstrittener Freispruch für Arzt: Kinder sprechen von „beleidigender Urteilsbegründung“.
Im Fall jenes steirischen Arztes, der vom Vorwurf, seine Kinder gequält zu haben, Ende September freigesprochen worden ist, liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. Darin wird unter anderem das optische Erscheinungsbild von Zeugen bewertet, was für neue Aufregung sorgt.
Der Arzt und Bruder eines namhaften Politikers ist im September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Die Urteilsbegründung beschäftigt sich nun auch mit der Optik der Zeugen. So heißt es darin über eine der Töchter: „Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen.“Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der „extravagante Kleidungsstil“der Exfrau, die den Eindruck einer „überladenen Person“gemacht habe.
Die Kinder haben nunmehr zwei Sachverhaltsdarstellungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht. In diesen wurden etwa sowohl die Verhandlungsführung von Richter Andreas Rom als auch die Vorgehensweise von Staatsanwalt Christian Kroschl kritisiert. In beiden Fällen wurde eine sogenannte Anfangsverdachtsprüfung eingeleitet, die nun abklären soll, ob ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.
Seitens der Kinder hieß es gestern bezüglich der nun vorliegenden schriftlichen Begründung: „Wir hatten uns Gerechtigkeit und Unabhängigkeit vom Verfahren erhofft. Bekommen haben wir eine zutiefst beleidigende, inhaltlich falsche und menschenverachtende Urteilsbegründung vom Richter. Hätte es noch eines weiteren Beweises dafür bedurft, dass wir aufgrund des prominenten Namens unseres Vaters kein rechtsstaatliches Verfahren erwarten können, ist er hiermit eindrücklich erbracht.“
Die Staatsanwaltschaft selbst hat übrigens noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil berufen wird, hieß es am Dienstag.