Wenn man für Spenden zur Kassa bittet
Bis zu fünf Euro an Gebühren können fällig werden, wenn man am Schalter einzahlt. „Moralisch sehr fragwürdig“, sagt die Arbeiterkammer.
SVon Thomas Macher ie hat etwas Gutes getan und wurde dafür zur Kassa gebeten. Zehn Euro wollte eine Kärntnerin für „Licht ins Dunkel“spenden. Mit dem Erlagschein ging sie zur Post. Am Schalter dann der Schreck: Für die Zehn-euro-spende waren fünf Euro an Bankspesen fällig.
„Das mag rechtlich in Ordnung sein, moralisch ist es sehr fragwürdig“, meint dazu Mario Drussnitzer von der Arbeiterkammer Kärnten. Von drei bis zu fünf Euro können laut dem Konsumentenschützer fällig werden, wenn ein Kunde am Schalter einzahlt.
Gerade bei Spenden sei das zu hinterfragen: „Da gibt es Menschen, die sich das Geld vom Mund absparen, um es spenden zu können. Es trifft oft Ältere, die das eben nicht über das Internet, sondern am Schalter machen. Gerade die müssen dann solche Gebühren zahlen“, be- Mario Drussnitzer, Experte der Arbeiterkammer Kärnten
dauert Drussnitzer. Im Fall jener Kärntnerin gingen die Bankspesen an die Bawag. Dort wird Kunden geraten, über das Internet oder sogenannte Überweisungsscanner einzuzahlen. Für Spenden an einige gemein- nützige Organisationen werden auch niedrigere Entgelte verlangt, schreibt eine Sprecherin. Die müssen allerdings ihr Spendenkonto bei der Bawag haben.
bestehen aber nicht alle Banken: „Schon vor einigen Jahren gab es eine Vereinbarung – ein Gentlemen’s Agreement – zwischen den Banken, dass sie bei Spenden auf Spesen verzichten. Offenbar halten sich nicht alle daran“, sagt Ak-experte Drussnitzer.
Die Erste Bank erlässt den Spendern die Gebühren: „Da sind wir kulant, auch wenn uns dadurch einige Kosten entstehen. Lieber wäre es uns natürlich, wenn das Geld online überwiesen wird“, sagt Sprecher Klaus Lackner.
Auch die Bank Austria verlangt nichts für finanzielle Wohltaten, sagt deren Sprecher Matthias Raftl: „Das haben wir immer schon so gemacht. Wir wollen niemandem etwas abzwacken.“