„Wieso müssen wir dem Geld nachrennen?“
„Ist die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall eindeutig, ist keine Vorfinanzierung der Reparaturkosten üblich“, erklärt der Experte. Eine Begutachtung ist aber nötig.
In das Auto der Tochter unserer Leserin ist ein Lieferwagen einer Firma hineingefahren. Das Auto kam aus einer Nachrangstraße – mit „Vorranggeben-zeichen“– wie die Frau versichert. Der Schaden am Auto der Tochter betrage circa 4000 Euro. Nach dem Unfall sei die junge Frau auf Anweisung der gerufenen Polizei mit der Rettung ins Krankenhaus Klagenfurt gebracht worden, wo diverse Prellungen diagnostiziert wurden. „Laut Polizei trifft meine Tochter am Unfall keine Schuld, sondern ausschließlich den Fahrer des Lieferwagens. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt“, berichtete die Frau weiter, die folgende Informationen verunsichern: „Nun habe ich erfahren, dass den Schaden des Autos wir zahlen müssen und wir erst irgendwann auf Rückerstattung der Kosten klagen können. Die Kosten des Leihwagens, den wir nehmen mussten, können nicht einmal von der gegnerischen Versicherung eingeklagt werden, sie sind in jedem Fall selbst zu bezahlen!“
„Ich finde das ungeheuerlich!“, entrüstete sich die Mutter des Unfallopfers und fragte sich: „Warum muss ich, ohne Schuld, die Reparaturkosten übernehmen und dann noch hoffen, dass die gegnerische Versicherung mir die Reparaturkosten rückerstattet, und dem Geld nachrennen?“
Üblicherweise werde der Schaden am Kraftfahrzeug des Geschädigten, in diesem Fall die Tochter unserer Leserin,