Mit dem Benzinkanister ein Wahllokal gestürmt
Verwirrter Pensionist (77) drohte, bei der Nationalratswahl ein Wahl– lokal anzuzünden. Er wird in eine Anstalt eingewiesen – vorerst.
Fast 78 Jahre habe sein Mandant ein „hoch anständiges Leben geführt“, sagt Verteidiger Gunther Ledolter. „Er hat es einfach nicht verdient, seinen Lebensabend in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher zu verbringen.“Um nichts weniger ging es gestern in diesem Verfahren vor einem Grazer Schöffengericht.
Am 15. Oktober, als die Nationalratswahl lief, betrat der Pensionist in kurzer Hose und Ruderleiberl das Wahllokal in Hartberg-umgebung. In Händen hielt er Zeitungen, einen halb vollen, offenen Benzinkanister, Feuerzeug, Zündhölzer und ein Klappmesser. Die Worte „Ich zünd euch alles an!“sol- len gefallen sein. Er erinnert sich kaum: „Ich wollte über direkte Demokratie diskutieren.“Die Wahl wollte er nicht behindern: „Die war mir völlig uninteressant“, sagt der gebrechlich wirkende, schwerhörige Mann.
Er wurde von Mitgliedern der Wahlkommission, der auch Exlandesrat Erich Pöltl angehörte, hinausgedrängt, tobte, schlug um sich, trat. Als er wieder hineinwollte, wurde sein Arm mit dem aufgeklappten Messer in der Tür eingeklemmt. Einige Tropfen Benzin wurden verschüttet. Eine Zeugin bricht bei der Erinnerung in Tränen aus. Der Pensionist leidet an zahlreichen Krankheiten: Depressionen, Krebs, Herzleiden, beginnende Demenz, schwere Bandscheibenvorfälle, für die er schwerste Schmerzmittel bekommt. Tage vor dem Vorfall wurden seine Medikamente neu eingestellt.
Gutachter Peter Hofmann bestätigt, dass er die Tat „in akuter Verwirrtheit“(Delir) beging und nicht zurechnungsfähig, aber gefährlich war. Heute ist er „sehr gut eingestellt“, unter strengen Auflagen könnte die Einweisung bedingt ausgesetzt, die Therapie also zu Hause fortgesetzt werden.
Diesen Antrag stellt auch der Verteidiger. „Und was wollen Sie?“, fragt Richterin Michaela Lapanje den alten Mann. „Nach Hause.“Vorerst wird er eingewiesen. Wenn das Netzwerk steht, das die Therapie daheim gewährleistet und kontrolliert, dann darf er nach Hause.