Kanalgebühr für Geräteschuppen ohne Kanal
3384,27 Euro muss Rudolf Galler zahlen. Als Kanalisationsbeitrag für einen Geräteschuppen, der weder Wasser noch Strom hat.
Das ist die kuriose Geschichte von Rudolf Galler, seinem Geräteschuppen und dem nicht vorhandenen Kanal. Es ist eine Geschichte über Anschlusspflichten, nicht genutzte Ausnahmen und Behörden, die an ein Gesetz gebunden sind, von dem sie wissen, dass es zu sonderbaren Situationen führen kann.
Begonnen hat es mit dem Bau eines Geräteschuppens auf einem sonst unbebauten Grundstück in Mariatrost. Der Schuppen ist zwar 120 Quadratmeter groß, hat aber keinerlei Anschlüsse für Strom, Wasser oder Abwässer. Das Bauverfahren verlief zügig, der Holzschuppen war schnell errichtet – aber kurz nach der erstmaligen Be- nützung bekam Rudolf Galler einen Bescheid der Stadt Graz zugestellt: 3384,27 Euro seien einmalig als Kanalisationsbeitrag fällig.
„Einmalig“, dachte sich auch Galler, als er den Bescheid in Händen hielt. Aber im negativen Sinne von „Das gibt es ja nicht!“. „Ich habe nicht einmal ein Waschbecken im Schuppen, kein Wasser, keinen Strom, nichts“, sagt er.
Galler legt Beschwerde ein, die wird aber abgewiesen. Der Grund: Ist der Bescheid einmal verschickt, kann er nicht mehr aufgehoben werden. „Ja“, nickt Andreas Nigl von der zuständigen Abteilung für Gemeindeabgaben, „solche Fälle gibt es immer wieder“. Rechtlich verweist er auf Entscheidungen