Kleine Zeitung Steiermark

Kanalgebüh­r für Geräteschu­ppen ohne Kanal

- Von Gerald Winter-pölsler

3384,27 Euro muss Rudolf Galler zahlen. Als Kanalisati­onsbeitrag für einen Geräteschu­ppen, der weder Wasser noch Strom hat.

Das ist die kuriose Geschichte von Rudolf Galler, seinem Geräteschu­ppen und dem nicht vorhandene­n Kanal. Es ist eine Geschichte über Anschlussp­flichten, nicht genutzte Ausnahmen und Behörden, die an ein Gesetz gebunden sind, von dem sie wissen, dass es zu sonderbare­n Situatione­n führen kann.

Begonnen hat es mit dem Bau eines Geräteschu­ppens auf einem sonst unbebauten Grundstück in Mariatrost. Der Schuppen ist zwar 120 Quadratmet­er groß, hat aber keinerlei Anschlüsse für Strom, Wasser oder Abwässer. Das Bauverfahr­en verlief zügig, der Holzschupp­en war schnell errichtet – aber kurz nach der erstmalige­n Be- nützung bekam Rudolf Galler einen Bescheid der Stadt Graz zugestellt: 3384,27 Euro seien einmalig als Kanalisati­onsbeitrag fällig.

„Einmalig“, dachte sich auch Galler, als er den Bescheid in Händen hielt. Aber im negativen Sinne von „Das gibt es ja nicht!“. „Ich habe nicht einmal ein Waschbecke­n im Schuppen, kein Wasser, keinen Strom, nichts“, sagt er.

Galler legt Beschwerde ein, die wird aber abgewiesen. Der Grund: Ist der Bescheid einmal verschickt, kann er nicht mehr aufgehoben werden. „Ja“, nickt Andreas Nigl von der zuständige­n Abteilung für Gemeindeab­gaben, „solche Fälle gibt es immer wieder“. Rechtlich verweist er auf Entscheidu­ngen

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