Das Wohnen in Österreich wird wieder teurer
Gleich zu Beginn des neuen Jahres werden die mietrechtlichen Kategoriebeträge angehoben. Dies ist möglich, da es zuletzt zu einer Überschreitung des gesetzlichen Schwellwertes von 5 Prozent gekommen ist. Die letzte Anpassung der Kategoriemieten erfolgte im April 2014. Die Erhöhung gilt jedenfalls für die meisten Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.
Wie darf nun angepasst werden? Wenn ein bestehender Mietvertrag vorliegt und eine Wertsicherungsklausel vereinbart wurde, dann muss man damit rechnen, dass die Miete an den Index angepasst wird. Eine derartige Anpassung kann frühestens mit 1. 3. 2018 wirksam werden. Erhöhungsschreiben dürfen ab heute abgeschickt werden und müssen spätestens am 19. Februar bei dem Mieter ankommen. (Seit 2013 ist der Fälligkeitstermin für Mieten mit dem 5. des Monats festgelegt. Daher verschiebt sich auch der Termin für das Einlangen des Erhöhungsschreibens an den Mieter.) Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwirksam. Bei zu spät ankommenden Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich. Neben den Kategorienmietzinsen werden auch die Erhaltungsund Verbesserungsbeiträge angepasst. Weiters erhöht sich das Verwaltungskostenpauschale mit 1. Februar 2018.
Mietervereinigung Steiermark
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