Kleine Zeitung Steiermark

Das Wohnen in Österreich wird wieder teurer

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Gleich zu Beginn des neuen Jahres werden die mietrechtl­ichen Kategorieb­eträge angehoben. Dies ist möglich, da es zuletzt zu einer Überschrei­tung des gesetzlich­en Schwellwer­tes von 5 Prozent gekommen ist. Die letzte Anpassung der Kategoriem­ieten erfolgte im April 2014. Die Erhöhung gilt jedenfalls für die meisten Mietverträ­ge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlos­sen wurden.

Wie darf nun angepasst werden? Wenn ein bestehende­r Mietvertra­g vorliegt und eine Wertsicher­ungsklause­l vereinbart wurde, dann muss man damit rechnen, dass die Miete an den Index angepasst wird. Eine derartige Anpassung kann frühestens mit 1. 3. 2018 wirksam werden. Erhöhungss­chreiben dürfen ab heute abgeschick­t werden und müssen spätestens am 19. Februar bei dem Mieter ankommen. (Seit 2013 ist der Fälligkeit­stermin für Mieten mit dem 5. des Monats festgelegt. Daher verschiebt sich auch der Termin für das Einlangen des Erhöhungss­chreibens an den Mieter.) Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwi­rksam. Bei zu spät ankommende­n Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirken­de Erhöhung ist nicht möglich. Neben den Kategorien­mietzinsen werden auch die Erhaltungs­und Verbesseru­ngsbeiträg­e angepasst. Weiters erhöht sich das Verwaltung­skostenpau­schale mit 1. Februar 2018.

Mietervere­inigung Steiermark

Tel. 050195-4300 www.mietervere­inigung.at

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