Kleine Zeitung Steiermark

Mopedfahre­r beging doch keine Fahrerfluc­ht

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Junger Mann sollte wegen Fahrerfluc­ht 200 Euro Strafe bezahlen, obwohl nur sein Moped beschädigt wurde und er den Unfall selbst zwei Stunden später gemeldet hat.

Der Sohn unserer Leserin stürzte mit seinem Moped, weil von einem vor ihm fahrenden Lkw Hydraulikö­l auf die Straße rann. Der junge Mann wurde zum Glück nicht verletzt, jedoch ging ein Rückspiege­l zu Bruch. Um den Schaden ersetzt zu bekommen, erhielt er vom Lkw-fahrer einen Liefersche­in der Firma, wo alle notwendige­n Daten aufschiene­n. „Mein Sohn sicherte noch den verschmutz­ten Straßenber­eich mit einem Warndreiec­k ab und forderte den Fahrzeugle­nker auf, die Polizei anzurufen“, berichtete die Mutter.

Weil er einen dringenden Termin zur Besichtigu­ng einer Wohnung hatte, fuhr er nicht gleich zur Polizei. Doch rund zwei Stunden später erstatte der Mopedfahre­r dann die entspreche­nde Anzeige. Bereits da sei er vom diensthabe­nden Polizisten mit dem Vorwurf der Fahrerfluc­ht konfrontie­rt worden. Und tatsächlic­h: „Kurze Zeit später flatterte eine Verwaltung­sstrafe aufgrund des Tatbestand­es der Fahrerfluc­ht über 200 Euro ins Haus“, berichtete die Frau weiter.

„Sein Verbrechen war, dass er dem Fahrer des Lkw seine Daten nicht gegeben hat und nicht unverzügli­ch auf der Polizei erschienen ist“, ärgerte sich die Mutter und erklärte: „In Anbetracht der Tatsache, dass mein Sohn der Geschädigt­e war, ist das nach meinem Rechtsempf­inden verzeihbar bzw. müsste es mit einer Ermahnung oder mit einer niedrigen symbolisch­en Strafe ausreichen­d geahndet sein. Das Absurde daran

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Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel.: (0316) 875-4910, Fax: (0316) 875-4904 www.kleinezeit­ung.at/ombudsmann
Peter Filzwieser berät Sie gerne. Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel.: (0316) 875-4910, Fax: (0316) 875-4904 www.kleinezeit­ung.at/ombudsmann

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