Faßmann verschärft Strafen für Schulschwänzer drastisch
Das neue System von Gelben und Roten Karten – Geldstrafen und Verwaltungsverfahren – soll präventiv wirken.
Dass die Regeln zur Eindämmung des Schulschwänzens verschärft werden sollen, hat die Regierung schon bald nach ihrem Dienstantritt bekannt gegeben. Nun formuliert Bildungsminister Heinz Faßmann im Detail, wie er sich die Disziplinierung der Jugendlichen genau vorstellt.
Zunächst geht es um eine Beschleunigung der Strafmaßnahmen, die außerdem schon früher greifen werden als bisher. Sobald ein Schüler oder eine Schülerin vier Tage ungerechtfertigt dem Unterricht fernbleibt, wird von der Schule ein Verfahren eingeleitet, sieht der vom Bildungsminister vorgelegte Gesetzesentwurf vor. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt, das Verfahren zur Verhängung von Strafen wird vereinfacht und damit beschleunigt.
Die Neuregelung bedeutet eine Verschärfung der Strafandrohung. Derzeit beginnt ein Verfahren wegen Schulschwänzens erst „im Fall des unentschuldigten Fernbleibens im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei auf- einanderfolgenden Tagen“. Dieses umfasst einen aufwendigen fünfteiligen Stufenplan mit verpflichtenden Gesprächen mit Eltern und Schülern sowie der Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden.
Zu umständlich sei dieser Fünfstufenplan in der Praxis, „sehr aufwendig und im Hinblick auf die lange Dauer der jährlich rund 2.500 Verfahren nicht effizient“, schreibt das Bildungsministerium in einer Aussendung. Künftig sollen daher Schulleitung und Lehrer „Sofortmaßnahmen“einleiten dürfen, zum Beispiel das Aussprechen von Verwarnungen. Das gilt allerdings nur bei Schulpflichtverletzungen von bis zu drei Tagen. Fehlt der Schüler länger ungerechtfertigt, gilt dies jedenfalls als Verwaltungsübertretung.
Faßmann knüpft an das System der Strafkarten im Fußball an, sagt der Minister, der das Konzept gemeinsam mit Pädagogen ausarbeiten ließ. Die „Rote Karte“nach der Verwarnung ist ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde, die dann eine Mindeststrafe von 110 Euro verhängen muss. Bisher war dafür keine Untergrenze vorgesehen. Die Höchststrafe von 440 Euro bleibt dagegen unberührt. „Unser neues Modell – insbesondere auch der Verwaltungsstrafrahmen mit einem Mindestmaß – soll nicht primär Sanktionscharakter haben, sondern in erster Linie präventiv Wirkung zeigen und darüber hinaus auch eine Verwaltungsvereinfachung bringen“, betonte der Minister. Bisheriges Modell war „nicht effizient“: Heinz Faßmann