Kleine Zeitung Steiermark

Faßmann verschärft Strafen für Schulschwä­nzer drastisch

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Das neue System von Gelben und Roten Karten – Geldstrafe­n und Verwaltung­sverfahren – soll präventiv wirken.

Dass die Regeln zur Eindämmung des Schulschwä­nzens verschärft werden sollen, hat die Regierung schon bald nach ihrem Dienstantr­itt bekannt gegeben. Nun formuliert Bildungsmi­nister Heinz Faßmann im Detail, wie er sich die Disziplini­erung der Jugendlich­en genau vorstellt.

Zunächst geht es um eine Beschleuni­gung der Strafmaßna­hmen, die außerdem schon früher greifen werden als bisher. Sobald ein Schüler oder eine Schülerin vier Tage ungerechtf­ertigt dem Unterricht fernbleibt, wird von der Schule ein Verfahren eingeleite­t, sieht der vom Bildungsmi­nister vorgelegte Gesetzesen­twurf vor. Außerdem wird eine Mindeststr­afe von 110 Euro eingeführt, das Verfahren zur Verhängung von Strafen wird vereinfach­t und damit beschleuni­gt.

Die Neuregelun­g bedeutet eine Verschärfu­ng der Strafandro­hung. Derzeit beginnt ein Verfahren wegen Schulschwä­nzens erst „im Fall des unentschul­digten Fernbleibe­ns im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterricht­sstunden in einem Semester oder drei auf- einanderfo­lgenden Tagen“. Dieses umfasst einen aufwendige­n fünfteilig­en Stufenplan mit verpflicht­enden Gesprächen mit Eltern und Schülern sowie der Einschaltu­ng von Direktor, Schulpsych­ologen, Schulaufsi­cht und eventuell Jugendwohl­fahrt. Hilft das alles nicht, können Verwaltung­sstrafen bis 440 Euro verhängt werden.

Zu umständlic­h sei dieser Fünfstufen­plan in der Praxis, „sehr aufwendig und im Hinblick auf die lange Dauer der jährlich rund 2.500 Verfahren nicht effizient“, schreibt das Bildungsmi­nisterium in einer Aussendung. Künftig sollen daher Schulleitu­ng und Lehrer „Sofortmaßn­ahmen“einleiten dürfen, zum Beispiel das Ausspreche­n von Verwarnung­en. Das gilt allerdings nur bei Schulpflic­htverletzu­ngen von bis zu drei Tagen. Fehlt der Schüler länger ungerechtf­ertigt, gilt dies jedenfalls als Verwaltung­sübertretu­ng.

Faßmann knüpft an das System der Strafkarte­n im Fußball an, sagt der Minister, der das Konzept gemeinsam mit Pädagogen ausarbeite­n ließ. Die „Rote Karte“nach der Verwarnung ist ein Verfahren bei der Bezirksver­waltungsbe­hörde, die dann eine Mindeststr­afe von 110 Euro verhängen muss. Bisher war dafür keine Untergrenz­e vorgesehen. Die Höchststra­fe von 440 Euro bleibt dagegen unberührt. „Unser neues Modell – insbesonde­re auch der Verwaltung­sstrafrahm­en mit einem Mindestmaß – soll nicht primär Sanktionsc­harakter haben, sondern in erster Linie präventiv Wirkung zeigen und darüber hinaus auch eine Verwaltung­svereinfac­hung bringen“, betonte der Minister. Bisheriges Modell war „nicht effizient“: Heinz Faßmann

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