Der Überholte darf sein Tempo nicht erhöhen
Die Experten vom D.a.s.-rechtsschutz erklären, was der Überholte beim Überholvorgang beachten muss. Für Sie da
FRAGE: Sie haben kürzlich hier geschrieben, dass der Lenker eines Fahrzeuges, das überholt wird, seine Geschwindigkeit nicht erhöhen darf, sobald der Überholvorgang angezeigt wird. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wie stellt sich jedoch die Situation dar, wenn der Überholvorgang im Bereich einer Geschwindigkeitsbeschränkung, meistensverbundenmit einem Überholverbot, angezeigt wird? Darf ich dann nach dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung meine Fahrgeschwindigkeit auch nicht auf die erlaubte Grenze erhöhen?
ANTWORT: Laut der Straßenverkehrsordnung (§ 15 Abs. 5) ist es dem Lenker eines überholten Fahrzeuges verboten, seine Geschwindigkeit während eines Überholvorganges zu erhöhen. Auf einer Stra- ßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen „Überholen verboten“gekennzeichnet ist, darf nicht überholt werden. Nach der STVO ist zwar vor allem der Überholer verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten einzustellen. Aber auch den Lenker, der überholt wird, trifft die Pflicht, während des Überholvorganges dieverkehrslage aufmerksam zu beobachten und die Geschwindigkeit dementsprechend zu wählen. Daran ändert auch ein rechtswidriges Überholmanöver nichts.
Den Vorschriften über das Überholen kommt für die Sicherheit des Verkehrs überragende Bedeutung zu. Jedes Überholmanöver erfordert daher von allenverkehrsteilnehmern eine erhöhte Konzentration, damit in einer Gefahrenlage rasch reagiert werden kann. Peter Filzwieser berät Sie gerne.
Per Mail: ombudsmann@kleinezeitung.at oder Tel. 0316/875-4910