Zugriff auf persönliche Daten für die Forschung
Regierung will Gesundheits- und Meldedaten freigeben, Datenschützer laufen Sturm.
Die
Regierung will die persönlichen Daten der Österreicher für heimische und internationale Forschung freigeben. Das sieht ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz vor, das bereits im Parlament liegt. Daten, die der Bund erhoben hat, sollen für Forschungszwecke abgefragt werden dürfen. Damit diese nicht zurechenbar sind, sollen die Namen der Betroffenen durch eine Kennzahl ersetzt werden. Beschlossen hat die Regierung die Gesetzesänderung bereits am
21. März. Auch diebegutachtungsphase hat die Novelle, die sich in einem von 13 „Datenschutz-anpassungsgesetzen“verbirgt, bereits hinter sich gebracht.
Eine Liste der betroffenen Datenbanken gibt es nicht, diese muss erst durch Verordnungen erstellt werden. Ausgeschlossen sind Datenbanken der Justiz und das Strafregister. Infrage kommen Personenstands- und Melderegister sowie Daten von Sozialversicherungen und AMS. Explizit vorgesehen ist die Freigabe der elektronischen Gesundheitsakte Elga. Gesundheits- ministerin Beate HartingerKlein (FPÖ) fordert jedoch eine Ausnahme für Elga-daten. Nur Patienten und Ärzte sollen diese abfragen dürfen. Pikant: Im März hatte Hartinger-klein kein Veto eingelegt.
Die Datenschutzbehörde im Justizministerium hatte schon in der Begutachtung Kritik am Gesetzesvorhaben geäußert. Dieses geheweit über eine Anpassung an das neue Eu-datenschutzrecht hinaus, Teile davon seien sogar Eu-rechtswidrig. Auch Datenschützer zeigen sich entsetzt. Laut der Organisation epicenter.works sei ein bloßes Löschen der Namen zu wenig für eine verlässliche Anonymisierung. Direktor Thomas Lohingerwarnte vor Missbrauch und erinnerte an die Skandalfirma Cambridge Analytica, die im Zentrum der aktuellen FacebookAffäre steht. Auch sie wollte die Daten für ein Forschungsprojekt nutzen. Ärztekammer, Neos und Liste Pilz sprachen sich ebenfalls gegen eine Freigabe der Daten aus. Begrüßt wird das geplante Gesetz von Universitäten, Industrie und Wirtschaft.