Ustascha ist kein Fall für das Verbotsgesetz
Ustascha-gedenken in Bleiburg wird mit Großaufgebot überwacht. Ausweitung des Verbotsgesetzes gefordert.
INTERVIEW
In der Vorwoche hat der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) Post verschickt. Adressatwar die Regierungsspitze, Thema war das für 12. Mai auf einem Privatgrund am Loibacher Feld in Bleiburg (Bezirk Völkermarkt) geplante Gedenken der katholischen Kirche Kroatiens zu Ehren der 1945 ermordetenustascha-soldaten. Seit Jahren wird dort faschistoides Gedankengut zelebriert. Ein Kroate, der im Vorjahr den Hitlergruß gezeigt haben soll, steht morgen in Klagenfurt deshalb vor Gericht.
Die Antwort auf Kaisers Bedenken kam in Form eines Einzeilers: Die zuständigen Stellen würden sich darum kümmern. Für Kaiser zu wenig. „Es ist nicht akzeptabel, dass der Kanzler schweigt. Das Treffen schädigt den Ruf Österreichs nachhaltig“, sagt Sprecher Andreas Schäfermeier. Zudem fordert Kaiser eine Ausweitung des Verbotsgesetzes auf faschistische Symbole des Ustascha-regimes, die in Österreich nicht unter Strafe stehen. Das will das Innenministerium prüfen. Wann ein Gesetzesentwurf dazu im Nationalrat landet, konnte Sprecher Alexander Marakovits noch nicht sagen. Jetzt sei erst einmal der Verfassungsdienst amwerk.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) meinte hingegen gestern im Orf-report, dieses Thema gehöre nicht ins Verbotsgesetz, er wolle aber eine „Adaption des Symbole-gesetzes“prüfen. Dass das Gedenken, das keiner haben will, dennoch stattfinden wird, steht fest (siehe Interview links). Nun sei die Regierung gefordert, Kärnten zumindest genügend Exekutivbeamte und Staatsanwälte zur Seite zu stellen. Ein erster Schritt ist getan.
„Wir bekommen Beamte aus Kroatien und kroatisch sprechende Polizisten aus dem Burgenland zur Verstärkung“, sagt der Völkermarkter Bezirkshauptmann Gert-andré Klösch. Für die Beamten sei der Einsatz vor Ort ein Katz-und-mausSpiel. Provokationen werden