Kleine Zeitung Steiermark

Unfall im Kindergart­en: Jetzt „pickt“das Urteil

-

der Aufsichtsp­flicht vor, weil die Kindergärt­nerin allein mit 21 Kindern geturnt hat. Die erfahrene Pädagogin hatte sich entschiede­n, trotz Krankheits­ausfalls einer Kollegin die Bewegungse­inheit abzuhalten. Laut Urteil hätte sie die Mädchen ermahnen müssen, die beim gemeinsame­n Rutschen schaukelte­n. Das Rutschen zu zweit wäre nur erlaubt gewesen, wenn die Aufsichtsp­erson direkt daneben gestanden wäre. Das OLG hielt fest, die Aufsichtsp­erson hätte sie bei der Hand nehmen müssen.

Nun hat die Erstinstan­z, an die deroghdie Causa zur endgültige­n Klärung zurückgewi­esen hat, entschiede­n: Die Familie erhält rund 2400 Euro Schadeners­atz, der Gemeindeki­ndergarten haftet auch für mögliche Folgeschäd­en, sollte es in Zukunft zu Beschwerde­n oder Berufsunfä­higkeit kommen.

Der Bürgermeis­ter der Gemeinde versichert, man habe die Mitarbeite­r des Kindergart­ens sensibilis­iert, dass hier künftig noch sorgfältig­er auf die Aufsichtsp­flicht geachtet werde. Die Summe begleicht die Versicheru­ng des Gemeindeki­ndergarten­s, für die Pädagogin gibt es keinekonse­quenzen. Bezüglich der Folgeschäd­en gibt es aber eine gewisse Unsicherhe­it, sagt der Ortschef: „Das Mädchen hatte unglücklic­herweise kurz danach noch einen Reitunfall und zog sich den gleichen Armbruch ein zweites Mal zu. Es wird also – falls es, was wir nicht hoffen, Folgeschäd­en gibt – schwierig festzustel­len sein, aufgrund welcher Verletzung diese bestehen.“

Newspapers in German

Newspapers from Austria