Gröbere Probleme weinrechtlicher Art
Der Betrugsprozess rund um gepantschten Schilcher wurde in Graz fortgesetzt. Der Kellereiinspektor ist amwort.
seinen Händen liegt die Qualität des österreichischen Weines. Der Zeuge ist Bundeskellereiinspektor und erzählt vonderroutineüberprüfungim Betrieb des Angeklagten. 84 Betriebe prüft er jedes Jahr. „Gibt es einen, der fehlerfrei ist?“, fragt Richterin Elisabeth Juschitz. – „Nein.“
Freilich, das meiste sind „kleinere Probleme verwaltungsrechtlicher Art“: Gemeinde, in der die Riede liegt, nicht angegeben, Name des Erzeugerbetriebs nicht vollständig ...
Beim Angeklagten wurden Alfred Lobnik auch 14 Proben quer durchs Sortiment gezogen. Ihm wurden Gegenproben versiegelt ausgehändigt, das Kellereibuch wurde geprüft etc., etc., etc.
Das Labor fand im Schilcher und Schilchersekt, was für Reste einer Direktträgertraube gehalten wurde. Derwinzer ließ daraufhin aus seinen Gegenproben ein Privatgutachten erstellen. Und: Delphinidin tauchte auf, ein „weinfremder Stoff“, der Farbstoff aus der Ribisel.
„Das“, sagt der Angeklagte, „muss beim Umpumpen passiert sein.“– „Hatten Sie so etwas schon einmal?“, fragt die Richterin den Kellereiinspektor. –„Sonicht.“Freilich tauchte Glykolwein auch nach dem Weinskandal noch auf. Und einmal tröpfelte Frostschutzmittel bei einem Defekt in einen geborstenenweintank.
Dieweine des Angeklagten wurden eingezogen und aus den Regalen einer Supermarktkette geholt, er wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.
war auch ein anderer Betrieb, dessen Sekt vom Angeklagten hergestellt und geliefert worden war. „Ist das legal?“, fragt die Richterin. Der Inspektor lächelt. „Unter Auflagen.“– „Wenn ich den Wein eines namhaften Herstellers kaufe, weiß ich also nicht, ob er ihn wirklich erzeugt oder nur abgefüllt hat?“– „Ja.“– „Sehr beruhigend.“Vertagung.