Vor Forstmaschine mit einem Sprung gerettet
Schock nach Unfall im Bmw-autohaus.
Das
hätte verheerend ausgehen können“, ist Chefin Romana Papst am Tag nach dem spektakulären Unfall am Areal des Autohauses BMW Papst in Voitsberg noch immer geschockt. Wie berichtet war am Mittwoch ein Weststeirer mit einer Forstmaschine von der Straße abgekommen und hatte sechs Autos beschädigt, darunter zwei neue BMW. Dann prallte er gegen das gläserne Eingangsportal. „Eine Reinigungsfrau stand mit einem Kunden gerade im Schauraum“, schildert Papst. Beide hätten sich in letzter Sekunde durch einen Sprung in Sicherheit bringen können, sie erlitten einen Schock.
Beschädigt wurden auch ein Fahnenmast sowie ein Sicherheitsschranken. „Sogar der Asphalt wurde aufgerissen“, so Papst über die Wucht des Aufpralls. Der Schaden: mehr als 200.000 Euro.
Der Forstunternehmer war auf dem Rückweg zu seinem Betrieb und fuhr laut eigenen Angaben mit rund 35 km/h. „Auf Höhe der Ausfahrt beim Hofer-markt hatte das Fahrzeug eine Bremsblockade“, schilderte der geschockte Lenker nach dem Unfall den Einsatzkräften. Als er im Cockpit nach dem Fehler suchte, soll der Motor der Forstmaschine aufgeheult haben, die abrupt mit Vollgas losfuhr. Da sich auf beiden Straßenseiten eine Fahrzeugkolonne dahinwälzte, lenkte der Weststeirer das Gefährt von der Fahrbahn, um dort niemanden zu gefährden.
Und wer zahlt den Schaden? Für Unfallfolgen eines Fahrzeugs, das für den Verkehr zugelassen ist, haftet der Halter, weiß Versicherungsexperte Roman Knabl – „außer er kann sich freibeweisen“und es liegt kein Wartungsfehler vor. Dann ist bei einem technischen Defekt die Haftung eines Dritten, etwa einer Werkstatt, zu prüfen. Gibt es „keine wie immer geartete Schuld und haftet sonst niemand“, greift das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) und übernimmt die Haftung für Schäden. Der Halter ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Rainer Brinskelle, Alfred Lobnik