Urteil gegen Terrorverdächtigen aufgehoben
Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil im Salzburger Terrorprozess gegen den Marokkaner Abid T. aufgehoben, der das Netzwerk der Paris-attentäter mit Informationen unterstützt haben soll. Der damals 27-Jährige war wegen Beteiligung an der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“(IS) zu sechs Jahren un- bedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im Verfahren seine Unschuld beteuert. Das erstinstanzliche Urteil nenne „keine vomangeklagten weitergegebenen konkreten organisations- und terrorismusrelevanten Informationen“, lautete die Begründung, warum der Prozess nun neu aufgerollt werden muss.