Mandant ist kein Monster“
Für sie schilderte ihre Anwältin die Todesängste, körperlichen Qualen und Demütigungen der jungen Frau, die noch heute Therapien braucht, um „wieder halbwegs ins normale Leben“zurückzufinden.
Ein Badetag an einem See im Waldviertel hatte im Juli des Vorjahres das Leben der Krankenschwester (25) auf tragische Weise verändert. Als sie um Hilfe bei einerautopanne gebetenwurde, nahm sie der 46-Jährige gefangen, sperrte sie in eine enge Holzkiste, transportierte sie 70 Kilometer weit bis zu seinem Haus und kettete sie dort an. „Die Qualen der Frau waren so furchtbar, dass ihr der Tod schließlich als Erlösung vorgekommen wäre“, verlautete die Staatsanwältin gestern. Angeklagter bei Prozessbeginn
Sein Mandant werde sich „im Wesentlichen schuldig“bekennen, sagte dessen Anwalt Peter Schobel. Er sei nicht hier, um das Martyrium der 25-Jährigen irgendwie zu relativieren, betonte der Verteidiger. Der 46Jährige habe die ihm vorgeworfenen Taten begangen, aber nicht derart geplant wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt, sondern spontan. Der Mann habe seinen Sexualtrieb nicht im Griff und ergötze sich am Entsetzen der Opfer, sei aber keinmonster. Seine Belästigungen seien jahrzehntelang auf demselben Level gewesen. Nun sei der 46-Jährige so weit, dass er nachvollziehen könne, was er damals angerichtet habe, erklärte der Rechtsanwalt.
In dem Wald an dem Badesee sei die Situation eskaliert, was er ursprünglich sicher nicht gewollt habe. Und: er habe sein Opfer letztlich freigelassen. Was der Angeklagte selbst im Anschluss dazu sagte, war nicht mehr für die Öffentlichkeit bestimmt. Diese hatte nur die Anklage mitverfolgen dürfen.
Mit einem Urteil wurde ursprünglich erst für den zweiten Verhandlungstag gerechnet. Die Staatsanwaltschaft hatte neben der Bestrafung die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt – der Angeklagte sei zurechnungsfähig, leide aber an einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades.
Kurz nach 19 Uhr fiel dann dasurteil: 15 Jahre Haft und Einweisung. Eine bedingte sechsmonatige Strafe wegen sexueller Vergehen wurde widerrufen. Der Kleinbus, in den der Täter die junge Frau gelockt hatte, wurde konfisziert. Dem Opfer sprach das Gericht mehr als 16.000 Euro zu. Dasurteil ist nicht rechtskräftig, beide Seiten gaben keine Erklärung ab.