Startschuss für besseren Datenschutz
Was bedeutet es für Unternehmen und Mitarbeiter? Was bringt es den Konsumenten? Was ändert sich bei Vereinen?
Ab Freitag gelten in der EU neue Regeln zum Datenschutz. Was die strengen Vorschriften für Sie bedeuten.
Thema-team: Roman Vilgut und Klaus Höfler
Was steckt hinter der Abkürzung DSGVO?
ANTWORT: Es handelt sich um die Datenschutzgrundverordnung der EU. Sie gilt ab 25. Mai für alle Eu-bürger auf der ganzenwelt. Sie ersetzt eine Regelung ausdemjahr 1995, die nicht mehr zeitgemäß ist.
Was ändert sich?
ANTWORT: Vieles. Hat man bisher einem Unternehmen te seine persönlichen s Daten gegeben, g waren diese Besitz B der Firma. Die DSGVO dreht das nun um. Persönliche Informationen sind Eigentum der Person. Unternehmen dür-
fen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung sogenannte „personenbezogene Daten“sammeln und verarbeiten.
Was sind „personenbezogene Daten“?
ANTWORT: Alle Daten, die zur Identifikation einer Person herangezogen werden können: Namen, Geburtsdaten, Geburts- undwohnort, Arbeitgeber und Religionsbekenntnis, Telefonnummer und E-mailAdresse, Kreditkarten- und Passnummer, Ip-adressen, Standortdaten (am Smartphone), Cookies etc. Von der DSGVO betroffen sind sämtliche Betriebe, die in irgendeiner Art personenbezogene Daten verarbeiten – egal ob Einpersonenunternehmen oder großer Industriekonzern.
Kann ich verhindern, dass eine Firma meine Daten sammelt?
ANTWORT: Daten dürfen nur für einen klar definierten Zweck gesammelt werden.
Ein Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in eine neuewerkstatt, um das Pickerl zu machen. Für die Rechnung braucht diewerkstatt Name und Anschrift, für das Pickerl die Daten aus dem Zulassungsschein. Diese Daten darf das Unternehmen verarbeiten. Verboten ist allerdings die Verwendung der Adresse, um Sie zur Präsentation eines neuenmodells einzuladen. Demmüssten Sie ausdrücklich zustimmen. Die Erlaubnis der Datennutzung können
Sie jederzeit widerrufen.
Woher soll ich wissen, welche Daten eine Firmavon mir hat?
ANTWORT: Ein zentraler Bestandteil ist das Recht auf Auskunft. Die Informationen müssen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren Sprache geliefertwerden. Auch über den Zweck der Datenspeicherung muss Auskunft gegebenwerden. Sind diedaten falsch, gibt es ein Recht auf Berichtigung.
Was ist mit Daten, dievonfirmenschon gesammelt wurden?
ANTWORT: Die DSGVO setzt auch das „Recht aufvergessen“um. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen auf Verlangen verpflichtet ist, Daten zu lö-