„Schuss war
Grundwehrdiener hat einen Kameraden erschossen. Ihm wird Mord vorgeworfen. Vor Gericht beteuert er seine Unschuld: „Ich bin gestolpert.“
Ich hab’ ihn erschossen. Aber nicht mit Absicht. Es war ein Unfall“, sagte der 22-jährige Grundwehrdiener gestern vor dem Straflandesgericht Wien. Er ist wegen Mordes angeklagt. Im Oktober desvorjahrs hat der gebürtige Salzburger in der Wiener Albrechtskaserne einen um zwei Jahre jüngeren Kameraden mit einem Sturmgewehr getötet.
Er habe seine letzte Zigarette mit dem späteren Opfer teilen wollen, erinnert sich der Angeklagte: „Ich bin kein Kameradenschwein.“Er ging zum Ruheraum, wo der 20-Jährige auf einer Pritsche lag. Doch als er ins Zimmer kam, sei er gestolpert, behauptet der Angeklagte. Deswegen habe er das Sturmgewehr, das er in der rechten Hand hielt, „ausgelassen“. Da habe sich der Schuss gelöst: „Es war ein ohrenbetäubender Krach.“Das Projektil drang dem 20-jährigen Opfer durch den Kopf. Diewaffe war entgegen sämtlichenvorschriften geladen und entsichert, was für Staatsanwalt Georg SchmidGrimburg dafür spricht, dass es sich um keinen Unfall handeln kann. Um überhaupt einen Schuss abgeben zu können, müsse man beim STG 77 zuerst eine Spannschiene zurückschieben und nach vorne drücken. Erst dann sei eine Patrone im Lauf. Zusätzlich müsse man die Waffe dann noch entsichern, gab der Staatsanwalt zu bedenken.
Dass das Sturmgewehr nicht gesichert war, erklärte der Angeklagte damit, dass er ständig mit der Sicherung „gespielt“hätte. Nach Angaben von Kameraden des 22-Jährigen kam es auch vor, dass dieser in der Kaserne die Waffe durchlud