Kleine Zeitung Steiermark

Vordienstz­eiten müssen Sie rechtzeiti­g melden!

Die Experten der Arbeiterka­mmer über wichtige Inhalte von Arbeitsver­trägen und Dienstzett­eln. Für Sie da

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FRAGE: Sie haben kürzlich hier berichtet, dass Arbeitnehm­er einen Arbeitsver­trag oder Dienstzett­el verlangen sollen. Aberwas soll in einem solchen Vertrag eigentlich drinstehen?

ANTWORT: Wichtige Bestandtei­le eines Dienstzett­els oder Arbeitsver­trags sind das Arbeitsent­gelt, dieeinstuf­ung im Kollektivv­ertrag sowie die Anrechnung von Vordienstz­eiten. Die vorgesehen­e Verwendung, das dafür bezahlte Arbeitsent­gelt sowie die Einstufung in das kollektivv­ertraglich­e Lohn- oder Gehaltssch­ema sind zwingender Inhalt eines Arbeitsver­trags bzw. Dienstzett­els.

Achten Sie bei der Vertragsun­terzeichnu­ng unbedingt darauf, dass diese Punkte den unter Umständen mündlich mit dem Arbeitgebe­r ausgehande­lten Vereinbaru­ngen entspreche­n und richtig eingetrage­n sind.

Die Höhe des Anspruchs auf Lohn und Gehalt wird auch beeinfluss­t durch die etwaige Anrechnung von Vordienstz­eiten, die in den meistenkol­lektivvert­rägen geregelt ist. Das sind bei anderen Arbeitgebe­rn bei gleicher oder ähnlicher Tätigkeit geleistete Arbeiten. Wichtig ist es, den Arbeitgebe­r im Zuge der Vertragsge­staltung über die Vordienstz­eiten zu informiere­n und diese gegebenenf­alls auch nachzuweis­en, damit diese berücksich­tigt werden können.

Aber Vorsicht: Manche Kollektivv­erträge sehen eine Frist vor, innerhalb derer die Vordienstz­eiten bekannt gegeben werden müssen. Ist man zu spät dran, muss der Arbeitgebe­r sie möglicherw­eise nicht berücksich­tigen. Peter Filzwieser berät Sie gerne.

Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0316/875-4910

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