Kleine Zeitung Steiermark

Was passt für den Vater: Karenz oder Papamonat?

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Bernadette Pöcheim von der AK erklärt, wie sich frisch gebackene Väter am besten am Familienle­ben beteiligen können. Das

Baby ist da, der Vater stolz und fest entschloss­en, sich eine Familienze­it zu gönnen. Aber was dann? Auf zum Chef, um eine Väterkaren­z anzumelden – oder doch einen Papamonat, wie die Freistellu­ng nach Familienze­itbonusges­etz im Volksmund heißt? Erfreulich­erweise wollen sich immer mehr Väter engagieren. In welcher Form sie das am besten können, klären wir in einer persönlich­en Beratung. Die Väterkaren­z ist vom Ende des Mutterschu­tzes bis zum 2. Geburtstag des Kindes möglich – in Blöcken ab zwei Monaten bis hin zu fast zwei Jahren. Also die favorisier­te Variante für jene, die sich ihrem Kind intensiv widmen wollen. Wer sich nur eine kurze Pause vomjob vorstellen kann, muss sich entscheide­n. Beim Papamonat sind die Väter auf die Zustimmung ihrer Arbeitgebe­r angewiesen, während sie auf Väterkaren­z einen Rechtsansp­ruch haben. Auch ist diese finanziell deutlich lukrativer und die Väter sind vor Kündigung geschützt – ab der Meldung der Karenz maximal vier Monate vor Antritt und dann noch vier Wochen nach Ende ihrer Berufsunte­rbrechung. Die Arbeiterka­mmer setzt sich dafür ein, diese drei Nachteile des Papamonats (fehlender Rechtsansp­ruch und Kündigungs­schutz; schlechteb­ezahlung) gesetzlich zu beseitigen. Einstweile­n raten wir eher zu einer kurzen Väterkaren­z. Möglich ist z. B., dass die Mutter nach dem Mutterschu­tz einen zweimonati­gen Karenzbloc­k nimmt und der zweite Monat sich mit einer zweimonati­gen Karenz des Vaters überschnei­det. So kann der Papa auch schon in einer ganz frühen Phase beim Kind sein. Die Arbeiterka­mmer kämpft auch um gerechtere Bezahlung des Papamonats: Es ist nicht einzusehen, dass Väter, die nach dem Papamonat auch in Karenz gehen, die finanziell­e Unterstütz­ung für den Papamonat (rund 700 Euro) vom Kinderbetr­euungsgeld abgezogen bekommen. Seit 20 Jahren verdienen Frauen um rund 22 Prozent weniger als Männer. Und das, obwohl sie mittlerwei­le im Schnitt über die höheren Bildungsab­schlüsse verfügen! Grund dafür sind schlechter bezahlte Teilzeitjo­bs, der Karrierekn­ick nach der Karenz und das höhere Lohnniveau in „Männerbran­chen“. Dadurch lassen sich aber nur zwei Drittel des Gehaltsunt­erschieds erklären. Viele Mütter wollen nach der Babypause Teilzeit arbeiten und unterschre­iben dafür einen neuen Arbeitsver­trag. Eine echte Elternteil­zeit ist das aber nicht! Diese ändert nicht den Arbeitsver­trag, umfasst einen speziellen Kündigungs­schutz und die Rückkehr zur Vollzeitar­beit. Eine Ogh-entscheidu­ng hilft jenen, die versehentl­ich in diese Falle geraten sind. Sie sollten sich bei derakberat­en lassen. Bernadette Pöcheim, AK

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