Kleine Zeitung Steiermark

Scharfer Grenzschut­z geht nur mit Eu-verteilzen­trum

Der bekannte Europarech­tlerwalter Obwexer lotet Möglichkei­ten und Grenzen einer schärferen Gangart in der Eu-asylpoliti­k aus.

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Bewegt

WALTER OBWEXER: Man bewegt sich mit den Vorschläge­n, wonach im Prinzip kein Asylantrag auf Eu-boden gestellt wird, an der Grenze dessen, was die Menschenre­chtskonven­tion, die Genfer Flüchtling­skonventio­n und die Eu-grundrecht­echarta erlauben.

sich Österreich mit seinen radikalen Asylplänen rechtlich auf sicherem Boden? Wenn ein Syrer in der Türkei nicht verfolgt wird, warum soll er in Österreich Asyl erhalten?

Die Menschenre­chtskonven­tion enthält – im Gegensatz zur Aussage vieler Völkerrech­tler – kein Recht auf Asyl und erlaubt auch nicht, dass man sich den Staat aussucht, Kern der Konvention ist das Refoulemen­tverbot: Niemand, der aus politische­n oder anderen Gründen verfolgt wird, darf dorthin zurückgest­elltwerden, wo er verfolgt wird. Sobald er sich in einem sicheren Land befindet, hat er aber auch kein Recht, weiterzuzi­ehen. Demzufolge kann die Eusagen, es reicht die Türkei.

Was ist dann das Problem?

Wenn er dennoch weiterzieh­t und an eine Eu-grenze kommt, ist dieunion auf Basis der Grundrecht­echarta verpflicht­et, den Asylantrag zu prüfen. Es muss also ein Prüfverfah­ren geben.

Kann die Prüfung auch in einem Verteilzen­trum in Tunesien oder Niger stattfinde­n?

Die EU kann durchaus sagen: Wir nehmen die Prüfung nicht auf unserem Hoheitsgeb­iet vor, sondern in einem EU-VER- teilzentru­m. Das geht nur unter zwei Voraussetz­ungen: Steht das Zentrum in einem sicheren Drittstaat? Libyen erfülltwoh­l kaumdas Kriterium. Stimmt das Land dem Zentrum auch zu?

Kann der Antragstel­ler, der in Kroatien anklopft, gegen seinen Willen in das Land, wo das Zentrum steht, sagen wir Tunesien oder Niger, ausgefloge­n werden?

Das geht nicht, allerdings bekommt er dann auch kein Asylverfah­ren und müsste in Serbien oder Bosnien bleiben. In dem Verteilzen­trum muss allerdings garantiert sein, dass die Prüfung nach den Eu-spielregel­n erfolgt und derjenige, der einen positiven Bescheid erhält, in die EU geflogen wird. Das Land darf er sich nicht aussuchen. Rechtlich ist viel möglich, aber ich brauche immer die Zustimmung der Drittstaat­en. Das ist wohl der schwierigs­te Punkt.

Ein effektiver Schutz an der Außengrenz­e geht nur inkombinat­ion mit fairen Verfahren in Verteilzen­tren?

Nur die Grenzen abzuschirm­en, geht nicht. Und noch was: Wenn jemand im Verteilzen­trum Schutz erhält, muss er in die EU gebracht werden. Das geht dann nicht, dass die EU sagt: Tut mir leid, wir haben derzeit keinen Platz.

Ohne Quoten zwischen den Eu-ländern wird es nicht gehen?

Das stimmt. Es werden auch künftig Menschen in der EU Asyl erhalten, allerdings in einem geringeren Ausmaß als bisher. Interview: M. Jungwirth

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Nur Grenzen abschirmen geht nicht: Obwexer

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