Zur Person
Präsident des Umweltdachverbandes. Hauptberuflich leitet er bei der Energie- und Umweltagentur Niederösterreich den Bereich Natur und Ressourcen, nebenbei ist er Naturvermittler
Ist die Verfahrensdauer an sich schon ein Qualitätskriterium? Nur bedingt. Das zeigt auch die aktuelle Diskussion um das Standortentwicklungsgesetz, das den intendierten Zweck letztlich völlig verfehlt. Denn bei der Frage nach einer notwendigen Verfahrensbeschleunigung handelt es sich nicht um eine Ob-, sondern um einewie-frage.
Der Entwurf sieht vor, „standortrelevante Vorhaben“nach Ablauf von zwölfmonaten automatisch zu genehmigen – auch wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch nicht abgeschlossen ist. Ganz abgesehen von der Unions-, Verfassungs- und Völkerrechtswidrigkeit dieses Genehmigungsautomatismus: Derart durchgeboxte Genehmigungen entsprächen zwar vielleicht denwunschvorstellungen einiger Wirtschaftsfunktionäre, wären aber nicht haltbar und würden erst recht zum Jo-jo-effekt in Form langwierigerrechtsprozesse führen. JEDE solche Genehmigung würde sofort beeinsprucht und mit großer Sicherheit wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben werden. Die UVP durch einen Automatismus einfach hinten abzuschneiden ist sinnlos – mit fatalen Risiken für Projektbetreiber und die Umwelt.
Blicken wir auf die tatsächlichenverfahrensdauern: Anders als behauptet dauern Umweltprüfungen von der öffentlichen Auflage bis zum Bescheid durchschnittlich ohnehin nur 10,2 Monate! Vereinfachte Verfahren (z. B. für Windparks) sind im Schnitt nach nur 5,4Monaten wieder beendet. Die meiste Zeit geht für die Erlangung der Auflagereife des Projektes verloren, etwa durch unvollständige Einreichunterlagen oder fehlende Gutachten. Anrainer oder Umweltorganisationen haben in dieser Phase übrigens noch keine Rechte auf Beteiligung oder Rechtsschutz. Eine Beschleunigung von Verfahren liegt also in erster Linie in den Händen der Projektbetreiber. Anderslautende Aussagen dienen nur der Verschleierung dieser Situation.
Verbessern lässt sich aber immer etwas: Daher Ja zur Verfahrensbeschleunigung! Der wichtigste Hebel ist, die Unternehmen bezüglich Qualität und Vollständigkeit ihrer eigenen Unterlagen in die Pflicht zu nehmen. Die Uvp-behörden sind gefordert, die Zahl der Amtssachverständigen aufzustocken und exzellenteverhandlungsleitung zu leisten. Ein Fokus auf strategische Umweltprüfungen und frühzeitige Öffentlichkeitseinbindung würde Querelen verhindern. Auch die anstehende Novelle des Uvp-gesetzes brächte verfahrensbeschleunigende Maßnahmen. Ja zu mehr Effizienz und Effektivität bei Umweltprüfungen, aber bitte richtig!