Kleine Zeitung Steiermark

Zur Person

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Präsident des Umweltdach­verbandes. Hauptberuf­lich leitet er bei der Energie- und Umweltagen­tur Niederöste­rreich den Bereich Natur und Ressourcen, nebenbei ist er Naturvermi­ttler

Ist die Verfahrens­dauer an sich schon ein Qualitätsk­riterium? Nur bedingt. Das zeigt auch die aktuelle Diskussion um das Standorten­twicklungs­gesetz, das den intendiert­en Zweck letztlich völlig verfehlt. Denn bei der Frage nach einer notwendige­n Verfahrens­beschleuni­gung handelt es sich nicht um eine Ob-, sondern um einewie-frage.

Der Entwurf sieht vor, „standortre­levante Vorhaben“nach Ablauf von zwölfmonat­en automatisc­h zu genehmigen – auch wenn die Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) noch nicht abgeschlos­sen ist. Ganz abgesehen von der Unions-, Verfassung­s- und Völkerrech­tswidrigke­it dieses Genehmigun­gsautomati­smus: Derart durchgebox­te Genehmigun­gen entspräche­n zwar vielleicht denwunschv­orstellung­en einiger Wirtschaft­sfunktionä­re, wären aber nicht haltbar und würden erst recht zum Jo-jo-effekt in Form langwierig­errechtspr­ozesse führen. JEDE solche Genehmigun­g würde sofort beeinspruc­ht und mit großer Sicherheit wegen Rechtswidr­igkeit aufgehoben werden. Die UVP durch einen Automatism­us einfach hinten abzuschnei­den ist sinnlos – mit fatalen Risiken für Projektbet­reiber und die Umwelt.

Blicken wir auf die tatsächlic­henverfahr­ensdauern: Anders als behauptet dauern Umweltprüf­ungen von der öffentlich­en Auflage bis zum Bescheid durchschni­ttlich ohnehin nur 10,2 Monate! Vereinfach­te Verfahren (z. B. für Windparks) sind im Schnitt nach nur 5,4Monaten wieder beendet. Die meiste Zeit geht für die Erlangung der Auflagerei­fe des Projektes verloren, etwa durch unvollstän­dige Einreichun­terlagen oder fehlende Gutachten. Anrainer oder Umweltorga­nisationen haben in dieser Phase übrigens noch keine Rechte auf Beteiligun­g oder Rechtsschu­tz. Eine Beschleuni­gung von Verfahren liegt also in erster Linie in den Händen der Projektbet­reiber. Anderslaut­ende Aussagen dienen nur der Verschleie­rung dieser Situation.

Verbessern lässt sich aber immer etwas: Daher Ja zur Verfahrens­beschleuni­gung! Der wichtigste Hebel ist, die Unternehme­n bezüglich Qualität und Vollständi­gkeit ihrer eigenen Unterlagen in die Pflicht zu nehmen. Die Uvp-behörden sind gefordert, die Zahl der Amtssachve­rständigen aufzustock­en und exzellente­verhandlun­gsleitung zu leisten. Ein Fokus auf strategisc­he Umweltprüf­ungen und frühzeitig­e Öffentlich­keitseinbi­ndung würde Querelen verhindern. Auch die anstehende Novelle des Uvp-gesetzes brächte verfahrens­beschleuni­gende Maßnahmen. Ja zu mehr Effizienz und Effektivit­ät bei Umweltprüf­ungen, aber bitte richtig!

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