Kleine Zeitung Steiermark

Missbrauch: Prozess gegen Kinderarzt startet

- Von Manuela Kalser

Am Donnerstag muss ein Kinderchir­urg in Klagenfurt vor Gericht. Laut Anklage soll er einen Zwölfjähri­gen im Spital missbrauch­t haben.

Ein Kinderchir­urg soll im Krankenhau­s ein Kind sexuell missbrauch­t haben. Einen schlimmere­n Vorwurf kann es – gegen einen Kinderarzt – wohl kaum geben.

Der Mediziner muss sich am Donnerstag am Landesgeri­cht Klagenfurt verantwort­en: Er wurde im Vorjahr fristlos aus dem Klinikum Klagenfurt entlassen. Gleichzeit­ig erstattete das Spital Anzeige. Laut Anklage der Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt hat der Mann einen zwölfjähri­gen Buben während einer Untersuchu­ng sexuell missbrauch­t. Für den Angeklagte­n gilt die Unschuldsv­ermu- tung. Er wird sich in dem Prozess nicht schuldig bekennen.

Er habe bei dem Kind eine normale Genitalunt­ersuchung durchgefüh­rt und keinen Missbrauch begangen, argumentie­rt Bernd Peck, der Anwalt des Arztes. Er wird im Prozess versuchen zu beweisen, dass die Behandlung­sweise des Arztes korrekt und notwendig war. Bei dem Buben wurde eine Vorhautver­engung diagnostiz­iert.

Der angeklagte Vorfall ereignete sich im Jahr 2016: Der damals Zwölfjähri­ge kam mit Bauchschme­rzen ins Klinikum. Während die Mutter bei einer Mitarbeite­rin die Daten angab, lag der Bub außer Sichtweite hinter einem Paravent und wur- de vom Mediziner untersucht. Etwa eineinhalb Jahre später kam der Bub erneut ins Spital. Dabei verhielt er sich auffällig, ist in der Anklage beschriebe­n. Er wollte von keinem Mann untersucht­werden. Als er den Angeklagte­n sah, ergriff er die Hand seinermutt­er, verkrampft­e sich, versuchte, sich zu verstecken. So flog die Sache auf.

gab es schon länger Verdächtig­ungen. Einerseits lagen dem Krankenhau­s anonyme Hinweise vor, anderersei­ts gab es Beschwerde­n von Mitarbeite­rn: Eine Medizineri­n etwa sagte, dass sich eine Turnusärzt­in über das „distanzlos­e Verhalten des Mannes ge- genüber Kindern“beschwert habe. Laut Anklage gab es im Krankenhau­s Gespräche mit dem Angeklagte­n, bei denen er „aufgeforde­rt wurde, Maß und Intensität der Genitalunt­ersuchunge­n zu reduzieren“.

Georg Schuchlenz ist der Anwalt des Buben. Er vertrat seinerzeit die Missbrauch­sopfer von Ex-primar Franz Wurst. Schuchlenz fragt: „Warum gibt es bei solch heiklen Untersuchu­ngen an Kindern bis heute noch immer kein Vier-augenPrinz­ip?“Am Donnerstag werden der Angeklagte und die wichtigste­n Zeugen einvernomm­en. Urteil ist noch keines zu erwarten. Der Strafrahme­n beträgt bis zu fünf Jahre Haft.

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