Missbrauch: Prozess gegen Kinderarzt startet
Am Donnerstag muss ein Kinderchirurg in Klagenfurt vor Gericht. Laut Anklage soll er einen Zwölfjährigen im Spital missbraucht haben.
Ein Kinderchirurg soll im Krankenhaus ein Kind sexuell missbraucht haben. Einen schlimmeren Vorwurf kann es – gegen einen Kinderarzt – wohl kaum geben.
Der Mediziner muss sich am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt verantworten: Er wurde im Vorjahr fristlos aus dem Klinikum Klagenfurt entlassen. Gleichzeitig erstattete das Spital Anzeige. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat der Mann einen zwölfjährigen Buben während einer Untersuchung sexuell missbraucht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermu- tung. Er wird sich in dem Prozess nicht schuldig bekennen.
Er habe bei dem Kind eine normale Genitaluntersuchung durchgeführt und keinen Missbrauch begangen, argumentiert Bernd Peck, der Anwalt des Arztes. Er wird im Prozess versuchen zu beweisen, dass die Behandlungsweise des Arztes korrekt und notwendig war. Bei dem Buben wurde eine Vorhautverengung diagnostiziert.
Der angeklagte Vorfall ereignete sich im Jahr 2016: Der damals Zwölfjährige kam mit Bauchschmerzen ins Klinikum. Während die Mutter bei einer Mitarbeiterin die Daten angab, lag der Bub außer Sichtweite hinter einem Paravent und wur- de vom Mediziner untersucht. Etwa eineinhalb Jahre später kam der Bub erneut ins Spital. Dabei verhielt er sich auffällig, ist in der Anklage beschrieben. Er wollte von keinem Mann untersuchtwerden. Als er den Angeklagten sah, ergriff er die Hand seinermutter, verkrampfte sich, versuchte, sich zu verstecken. So flog die Sache auf.
gab es schon länger Verdächtigungen. Einerseits lagen dem Krankenhaus anonyme Hinweise vor, andererseits gab es Beschwerden von Mitarbeitern: Eine Medizinerin etwa sagte, dass sich eine Turnusärztin über das „distanzlose Verhalten des Mannes ge- genüber Kindern“beschwert habe. Laut Anklage gab es im Krankenhaus Gespräche mit dem Angeklagten, bei denen er „aufgefordert wurde, Maß und Intensität der Genitaluntersuchungen zu reduzieren“.
Georg Schuchlenz ist der Anwalt des Buben. Er vertrat seinerzeit die Missbrauchsopfer von Ex-primar Franz Wurst. Schuchlenz fragt: „Warum gibt es bei solch heiklen Untersuchungen an Kindern bis heute noch immer kein Vier-augenPrinzip?“Am Donnerstag werden der Angeklagte und die wichtigsten Zeugen einvernommen. Urteil ist noch keines zu erwarten. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Haft.