Der Traumstrand war eine stinkende Kloake
Wenn die gebuchte Reise nicht den Schilderungen im Katalog entspricht, steht den Kunden ein Schadenersatz zu. Wichtig ist aber, nachweislich vor Ort zu reklamieren.
Unsere Leser sind vor einiger Zeit von einer Reise nach Mexiko zurückgekehrt. Mit der Rundreise war das Paar sehr zufrieden. Doch diesewar nicht der Hauptgrund derreise, sondern der anschließende Badeurlaub mit Schnorcheln an der Riviera Maya: einem der schönsten Strände der Welt! Was die Gäste dort erwartete, verschlug ihnen aber die Sprache: „Der Traum vom perfekten Strand war schnell geplatzt!“Ein Gestank wie von einer Kläranlage raubte den Urlaubern den Atem und hinderte sie daran, ins Meer zu gehen oder in Strandnähe zu liegen bzw. spazieren zu gehen. „Kein Mensch war am Strand zu finden, niemand ging ins Meer, niemand schnorchelte. Das war eine stinkende Kloake, die ein Baden im Meer unmöglich machte!“, berichteten sie und fragten: „Wie hoch ist die Entschädigung, die uns zusteht?“
Für die Frage der Beurteilung eines Reisemangels ist primär die vertragliche Vereinbarung
(Buchung sowie Buchungsunterlagen, Katalog etc.) heranzuziehen. „Sofern darin ein schöner Strandabschnitt oder tolle Bademöglichkeiten angepriesen bzw. mit Bildmaterial verdeutlicht wurden (was offenbar der Fall war), stellt die vorgefundene Algenplage einen erheblichen Mangel dar“, erklärte dazu Michael Knizacek von der Arbeiterkammer.
Da es sich um einen Gewährleistungsfall handle, könne die Frage eines Verschuldens des Reiseveranstalters außer Acht gelassen werden. Sofern die Mängel bei der Vertretung des