Kleine Zeitung Steiermark

Der Traumstran­d war eine stinkende Kloake

-

Wenn die gebuchte Reise nicht den Schilderun­gen im Katalog entspricht, steht den Kunden ein Schadeners­atz zu. Wichtig ist aber, nachweisli­ch vor Ort zu reklamiere­n.

Unsere Leser sind vor einiger Zeit von einer Reise nach Mexiko zurückgeke­hrt. Mit der Rundreise war das Paar sehr zufrieden. Doch diesewar nicht der Hauptgrund derreise, sondern der anschließe­nde Badeurlaub mit Schnorchel­n an der Riviera Maya: einem der schönsten Strände der Welt! Was die Gäste dort erwartete, verschlug ihnen aber die Sprache: „Der Traum vom perfekten Strand war schnell geplatzt!“Ein Gestank wie von einer Kläranlage raubte den Urlaubern den Atem und hinderte sie daran, ins Meer zu gehen oder in Strandnähe zu liegen bzw. spazieren zu gehen. „Kein Mensch war am Strand zu finden, niemand ging ins Meer, niemand schnorchel­te. Das war eine stinkende Kloake, die ein Baden im Meer unmöglich machte!“, berichtete­n sie und fragten: „Wie hoch ist die Entschädig­ung, die uns zusteht?“

Für die Frage der Beurteilun­g eines Reisemange­ls ist primär die vertraglic­he Vereinbaru­ng

(Buchung sowie Buchungsun­terlagen, Katalog etc.) heranzuzie­hen. „Sofern darin ein schöner Strandabsc­hnitt oder tolle Bademöglic­hkeiten angepriese­n bzw. mit Bildmateri­al verdeutlic­ht wurden (was offenbar der Fall war), stellt die vorgefunde­ne Algenplage einen erhebliche­n Mangel dar“, erklärte dazu Michael Knizacek von der Arbeiterka­mmer.

Da es sich um einen Gewährleis­tungsfall handle, könne die Frage eines Verschulde­ns des Reiseveran­stalters außer Acht gelassen werden. Sofern die Mängel bei der Vertretung des

Newspapers in German

Newspapers from Austria