Verurteilt wegen Bettelns mit
Bettler stand in Graz vor Gericht, weil er vortäuschte, auf Krücken angewiesen zu sein. Der Spendenfreudigkeit tat es gut.
Angeklagte sieht irgendwie nicht so aus wie einer, der für „schweren gewerbsmäßigen Betrug“mit einem Schaden von mehr als 5000 Euro infrage kommt. Der rumänische Bettler (36) – „Zu Hause arbeite ich, schwarz“, versichert er treuherzig – soll zumindest vier Jahre lang in Graz und anderen Orten vorgetäuscht haben, dass er unter einem körperlichen Gebrechen leidet und auf Krücken angewiesen ist.
Vor Gericht erscheint er mit einerkrücke. Sie ist so kurz eingestellt, dass sie zwangsläufig eine gebückte Haltung und einen hinkenden Gang verursacht.
Die Idee wurde geboren, als ihm seine Frau am Telefon sagte, sie könne für sich und ihre Kinder kein Essen kaufen, erzählt er unter Tränen. Und siehe da: Zu Beginn, als er „nur saß“, verdiente er ein bis drei Euro pro Tag, seit er sich mit Krücke durch die Straßen schleppte, plötzlich 10 bis 15.
„Sie haben auch heute eine Krücke mit, brauchen Sie jetzt eine oder nicht?“, fragt Richterin Julia Riffel. „Ich habe Bluthochdruck“, setzt er an und bietet der Richterin als Beweis dafür seine Blutdrucktabletten an, Alfred Lobnik die er eingesteckt hat. Vergeblich, sie will sie nicht sehen.
„Sie wissen schon, dass Sie die Spendenfreudigkeit der Menschen ausnützen“, sagt die Richterin. „Sie schaden auch Ihrem Stand und bringen die in ein schlechtes Licht, die wirklich ein Gebrechen haben“, ermahnt sie ihn. Das versteht er schon, „aber das war nicht der Grund, warum ich die Krücke genommen habe“. An dem Punkt erklärt ihm die Richterin, dass ein Geständnis nur dann strafmildernd ist, wenn man es nicht zurücknimmt. „Ich hätte sitzen bleiben sollen“, sagt er einsichtig. – „Und jetzt? Betteln Sie noch immer mit Krücke?“– „Nein!“Aber da fragt Staatsanwalt Christian Kroschl schon nach:„wieso haben Sie diekrücke dann dabei?“– „Ich weiß es nicht.“
wird der Angeklagte zu zweimonaten bedingt wegen einfachen Betrugs. Mit 150 bis 200 Euro promonat liegt er unter der relevantenwertgrenze. „Die Krücke legen Sie ambesten gleichweg. Wenn Sie es wieder machen, gehen Sie wahrscheinlich ins Gefängnis.“– „Ich habe verstanden“, versichert er, stützt sich auf seine Krücke und hinkt hinaus.