„Den Stress des Sterbens nehmen“
Der Entwurf für das neue Ärztegesetz sorgt für Irritationen: Die Neuregelung des ärztlichen Beistands für Sterbende weckt die Befürchtung, manwolle so Sterbehilfe legalisieren. Rudolf Likar, Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, tritt diesen Vermutungen scharf entgegen: „Das hat damit nichts zu tun. Niemand muss Angst haben, es ist keine aktive Sterbehilfe, auch kein assistierter Suizid. Wir können mit therapeutischen Eingriffen wie Opiaten den Stress des Sterbens nehmen, wenn der Patient Schmerzen hat, Unruhe, Angst und
Qualen verspürt. Damit ein Mensch in Ruhe einschlafen kann. Es geht um die rechtliche Absicherung einer tief f ethischen, ärztlichen Behandlung. Es ist ganz wichtig, das zu erklären.“
Konkret wird mit der Neuregelung der Einsatz von starken Schmerzmitteln wie Opiaten oder Morphinen abgesichert. Diese werden Menschen in ihren letzten Stunden zur Beseitigung der Schmerzen verab- reicht. Likar: „Der Sterbeprozes zess wird i d dadurch nicht beschleunigt, das ist wissenschaftlich erwiesen.“Es gehe darum, Rechtssicherheit zu erhalten, damit Patienten menschenwürdig sterben können. Immer wieder habe es rechtliche Probleme gegeben. „Bei Obduktionen hat es geheißen, der Arzt habe eine Überdosis gegeben gegeben. Ab Aber i ich h k kann von der Opiatmenge im Blutspiegel keine Wirkung ablesen“, so Likar. Die Entscheidung über den Opiateinsatz am Lebensende würden Ärzte anhand von Fakten sowie ihrer Erfahrung treffen. „Das sind Ärzte, die palliativmedizinisch bestens ausgebildet sind.“
Es gehe bei all allem, was man unternehme, um die „Wahrung der Würde“, so Likar. „Wir wissen heute, dass Patienten, bei denen früh palliativmedizinische Konzepte zur Linderung von quälenden Symptomen einbezogen werden und bei denen auf belastende Therapien, die keinen Nutzen mehr bringen, verzichtet wird, manchmal so-