Mit „Hasspredigerin“
zumhochverrat mit einer Strafdrohung von 10 bis 20 Jahren verhandelt – und kämpfen mit dem schwierigen Satz: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.“Zwischenruf von der Anklagebank: „Ah, Gott, aha.“Ein Ersatzgeschworener wird heimgeschickt, er versteht nicht, was man von ihm will.
Mehrere Stunden lang bis in den frühen Nachmittag spricht der Staatsanwalt im stickigen Schwurgerichtssaal: 14 Angeklagte, davon sechs aus der UHaft, Wachen, 14 Verteidiger, Geschworene, Journalisten. 20 Sympathisanten haben mit falschen Identitäten versucht, sich eine Journalisten-akkreditierung zu erschleichen. Sie sind nicht da, der Zuschauerraum wenigstens ist schütter besetzt.
Es ist starker Tobak, was der Ankläger sagt. Etwa übermonika U.: „Sie ist eine der führenden Hasspredigerinnen in Österreich.“Sie sei eine „hauptberufliche Staatsverweigerin“, die von Spenden und den Einnahmen des Staatenbundes gelebt habe. 37.000 Euro habe sie versteckt, sie sind noch immer verschwunden. 2700 Mitglieder habe die Organisation.
Immer wieder zeigt er Verbindungen zur internationalen Szene auf: U. habe ein Seminar der deutschenreichsbürger besucht. Und der Reichsbürger, der in München einen Polizisten erschossen hat, habe einen Tag davor ein Video von U. angesehen. Und die Ablehnung des Staates sei nicht anders als die bei den Jihadisten.
216 Haftbefehle gegen einfache Bürger, gegen den Ex-bundespräsidenten und Regie- rungsmitglieder seien ausgestellt und Offizieren des Bundesheeres zum Vollzug übergeben worden. „Dokumente“wie „Lebendmeldungen“(die von staatlichen Gesetzen befreien), Kennzeichen, Gewerbescheine, „Landbucheintragungen“etc. wurden verkauft. „Das alles ist nicht zu verharmlosen.“Erschöpfend erklärt er den Laienrichtern Delikte, rechtliche Beurteilungen durch das Oberlandesgericht, Tatbestandsbilder. 100 Stunden Tonbandmaterial gebe es, kündigt er an.
Alle Angeklagten haben Pflichtverteidiger, die den Staat 300.000 Euro kosten werden, sagt er. „Und das ist gut so, auch Staatsverweigerer bekommen den Schutz des Rechtsstaates.“Mehrmals nimmt er vorweg, wie sichangeklagte verteidigen werden und welche Strategien ihre Anwälte haben: „Anwälte können auch behaupten: Der Himmel ist grün.“Er aber sei „zur Objektivität verpflichtet und an das Gesetz gebunden“.
Das kommt bei jenen sieben Verteidigern, die am ersten Tag noch zu Wort kommen, mäßig gut an. Sie seien „enttäuscht und betroffen“, auch Anwälte seien an das Gesetz gebunden. Das alles sei Stimmungsmache: „Wieso darf ich dann überhaupt aufstehen und reden?“Ansonsten: Es werde offenbar ein „Exempel statuiert“, es werde zu wenig differenziert, und wenn Hochverrat vorliege, dann höchstens ein absolut untauglicher – also straffreier – Versuch. In einem widerspricht keiner dem Staatsanwalt: „Es wird kein einfaches Verfahren.“
Fortsetzung heute.