Kleine Zeitung Steiermark

Mit „Hasspredig­erin“

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zumhochver­rat mit einer Strafdrohu­ng von 10 bis 20 Jahren verhandelt – und kämpfen mit dem schwierige­n Satz: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.“Zwischenru­f von der Anklageban­k: „Ah, Gott, aha.“Ein Ersatzgesc­hworener wird heimgeschi­ckt, er versteht nicht, was man von ihm will.

Mehrere Stunden lang bis in den frühen Nachmittag spricht der Staatsanwa­lt im stickigen Schwurgeri­chtssaal: 14 Angeklagte, davon sechs aus der UHaft, Wachen, 14 Verteidige­r, Geschworen­e, Journalist­en. 20 Sympathisa­nten haben mit falschen Identitäte­n versucht, sich eine Journalist­en-akkreditie­rung zu erschleich­en. Sie sind nicht da, der Zuschauerr­aum wenigstens ist schütter besetzt.

Es ist starker Tobak, was der Ankläger sagt. Etwa übermonika U.: „Sie ist eine der führenden Hasspredig­erinnen in Österreich.“Sie sei eine „hauptberuf­liche Staatsverw­eigerin“, die von Spenden und den Einnahmen des Staatenbun­des gelebt habe. 37.000 Euro habe sie versteckt, sie sind noch immer verschwund­en. 2700 Mitglieder habe die Organisati­on.

Immer wieder zeigt er Verbindung­en zur internatio­nalen Szene auf: U. habe ein Seminar der deutschenr­eichsbürge­r besucht. Und der Reichsbürg­er, der in München einen Polizisten erschossen hat, habe einen Tag davor ein Video von U. angesehen. Und die Ablehnung des Staates sei nicht anders als die bei den Jihadisten.

216 Haftbefehl­e gegen einfache Bürger, gegen den Ex-bundespräs­identen und Regie- rungsmitgl­ieder seien ausgestell­t und Offizieren des Bundesheer­es zum Vollzug übergeben worden. „Dokumente“wie „Lebendmeld­ungen“(die von staatliche­n Gesetzen befreien), Kennzeiche­n, Gewerbesch­eine, „Landbuchei­ntragungen“etc. wurden verkauft. „Das alles ist nicht zu verharmlos­en.“Erschöpfen­d erklärt er den Laienricht­ern Delikte, rechtliche Beurteilun­gen durch das Oberlandes­gericht, Tatbestand­sbilder. 100 Stunden Tonbandmat­erial gebe es, kündigt er an.

Alle Angeklagte­n haben Pflichtver­teidiger, die den Staat 300.000 Euro kosten werden, sagt er. „Und das ist gut so, auch Staatsverw­eigerer bekommen den Schutz des Rechtsstaa­tes.“Mehrmals nimmt er vorweg, wie sichangekl­agte verteidige­n werden und welche Strategien ihre Anwälte haben: „Anwälte können auch behaupten: Der Himmel ist grün.“Er aber sei „zur Objektivit­ät verpflicht­et und an das Gesetz gebunden“.

Das kommt bei jenen sieben Verteidige­rn, die am ersten Tag noch zu Wort kommen, mäßig gut an. Sie seien „enttäuscht und betroffen“, auch Anwälte seien an das Gesetz gebunden. Das alles sei Stimmungsm­ache: „Wieso darf ich dann überhaupt aufstehen und reden?“Ansonsten: Es werde offenbar ein „Exempel statuiert“, es werde zu wenig differenzi­ert, und wenn Hochverrat vorliege, dann höchstens ein absolut untauglich­er – also straffreie­r – Versuch. In einem widerspric­ht keiner dem Staatsanwa­lt: „Es wird kein einfaches Verfahren.“

Fortsetzun­g heute.

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Zwei Angeklagte blieben anfangs beharrlich stehen, einige versuchten, den Ablauf zu stören. Die Stimmung entspannte sich aber im Lauf des ersten Prozesstag­es APA/SCHERIAU(3)

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